Eintragung einer Anbau-Baulast für Neubau Doppelhaushälfte

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B

Bader

Das Grundstück ist für eine Doppelhaushälfte vorgesehen, dennoch müssen auf den zusammengehörenden Doppelhaus-Grundstücken erst mal Anbau-Baulasten eingetragen werden.
Wann kann man diese Eintragung beantragen?

- Wenn beide Partner ihre Freistellungsverfahren (ist an sich dort möglich) eingeleitet haben?
- Wenn erst mal nur ein Partner mit dem Bau beginnen möchte, muss er ein "normales" Baugenehmigungsverfahren einleiten und in diesem Rahmen die Baulast beantragen?
- Oder noch wie anders?

Danke
...
 
N

nordanney

Können nicht Baulasten immer vom Eigentümer eingetragen werden, unabhängig von Freistellung oder genehmigungsverfahren?
 
B

Bader

Dachte ich auch, ich verstehe es nicht.
Laut Bauamt geht es nur, wenn beide Parteien ihr Freistellungsverfahren eingeleitet haben. Bedeutet, dass wir erst mal nicht bauen können.
Kann doch nicht sein!?
 
D

DG

Grundsaetzlich: ohne Bauvorhaben keine Baulast.

Frage ist mE in anderen Threads beantwortet. Falls nicht, PN oder hier konkret nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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