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Miwi123
Hallo,
wir möchten ein Einfamilienhaus bauen. Wir haben uns entschlossen, einen Architekten zu beauftragen, der uns unser "Traumhaus" nach unseren Wünschen plant.
Für das Baugebiet in dem wir bauen möchten besteht ein Bebauungsplan von 1989. In diesem gibt es viele Einschränkungen (unter anderem niedrige Dachüberstände, niedriger Kniestock von 35cm, keine Gauben/Giebel erlaubt, Satteldach 38°). Da komischerweise andere Neubauten in dem Gebiet trotz des selben Bebauungsplanes Gauben sowie steilere bzw. flachere Dächer aufwiesen bin ich zum Bauamt meiner Gemeinde gegangen und habe dort nachgefragt. Dort teilte mir der Leiter mit, dass es zwar einen Bebauungsplan geben würde, welcher aber in kürze überarbeitet würde. Aktuell wäre es so, dass z.B. sämtliche Dächer ab 20° genehmigt werden würden. Auch sei ein Kniestock von 70cm sowie Gauben/Giebel kein Problem.
Mit diesen Informationen sind wir dann zu einem Architekten gegangen. Der Architekt hatte auf uns im Erstgespräch einen guten Eindruck gemacht. Wir teilten ihm unsere Wünsche mit: ca. 130qm, 45° Dach, Keller mit einem großen Raum für meine Hobbys und einem Hauswirtschaftsraum, 1x Büro im EG, 3x Schlafzimmer im DG, Zwerchgiebel in Richtung Straße (Süden), Eingangstür unter Zwerchgiebel, Terrasse im Norden, alle Zimmer möglichst hell, im Obergeschoss bodentiefe Fenster. Bezüglich des Zwerchgiebels zeigte ich ihm noch extra ein Bild von einem Musterhaus wie ich mir das ganze vorgestellt hatte.
Er schrieb sich alles auf und meinte, er müsste als erstes einen Vermesser beauftragen, der das ganze Grundstück und die Höhen vermisst.
Ich war mir unsicher ob das wirklich nötig sei, da ich bereits relativ gute Pläne von dem Grundstück hatte (ohne Höheninformationen, jedoch ist das Grundstück eben!). Meiner Meinung nach wäre zumindest für einen ersten Entwurf keine Vermessung nötig gewesen. Aber gut, der Mann hat schließlich 30 Jahre Berufserfahrung und er wird schon wissen was er da macht...
Heute bekam ich den Entwurf von unserem "Traumhaus". Die Enttäuschung und Wut war groß! Unser "Traumhaus" hatte nun 160qm, 38° Dach, kein Keller eingeplant, Hauswirtschaftsraum im EG, kein Zwerchgiebel dafür ein Erker in Richtung Westen, Eingangstür von der Seite im Osten, Terrasse im Süden, Fenster im OG im Osten bodentief - im Westen normale Fenster. Zum fehlenden Keller meinte er am Telefon nur, dass dieser ja recht teuer sei. Viele Familien würden heute ohne Keller bauen. Zum Rest meinte er, dass man sich ja schon an den Bebauungsplan halten müsse.
Für mich war das ein schlechter Witz. Da wartet man 2 Wochen auf einen Entwurf, und dann entscheidet der Architekt für mich, dass ich keinen Keller brauche da ja viele Familien ohne Keller bauen?! Den Rest lasse ich mal unkommentiert. Mein Entschluss steht jedenfalls fest, dass ich mir lieber jemand anderen suchen werde. Nur wie sieht das nun mit den Kosten aus? Muss ich für diesen Murks etwas zahlen? Und wie sieht das mit den angefallenen Vermessungskosten aus?
Danke für Eure Hilfe!
wir möchten ein Einfamilienhaus bauen. Wir haben uns entschlossen, einen Architekten zu beauftragen, der uns unser "Traumhaus" nach unseren Wünschen plant.
Für das Baugebiet in dem wir bauen möchten besteht ein Bebauungsplan von 1989. In diesem gibt es viele Einschränkungen (unter anderem niedrige Dachüberstände, niedriger Kniestock von 35cm, keine Gauben/Giebel erlaubt, Satteldach 38°). Da komischerweise andere Neubauten in dem Gebiet trotz des selben Bebauungsplanes Gauben sowie steilere bzw. flachere Dächer aufwiesen bin ich zum Bauamt meiner Gemeinde gegangen und habe dort nachgefragt. Dort teilte mir der Leiter mit, dass es zwar einen Bebauungsplan geben würde, welcher aber in kürze überarbeitet würde. Aktuell wäre es so, dass z.B. sämtliche Dächer ab 20° genehmigt werden würden. Auch sei ein Kniestock von 70cm sowie Gauben/Giebel kein Problem.
Mit diesen Informationen sind wir dann zu einem Architekten gegangen. Der Architekt hatte auf uns im Erstgespräch einen guten Eindruck gemacht. Wir teilten ihm unsere Wünsche mit: ca. 130qm, 45° Dach, Keller mit einem großen Raum für meine Hobbys und einem Hauswirtschaftsraum, 1x Büro im EG, 3x Schlafzimmer im DG, Zwerchgiebel in Richtung Straße (Süden), Eingangstür unter Zwerchgiebel, Terrasse im Norden, alle Zimmer möglichst hell, im Obergeschoss bodentiefe Fenster. Bezüglich des Zwerchgiebels zeigte ich ihm noch extra ein Bild von einem Musterhaus wie ich mir das ganze vorgestellt hatte.
Er schrieb sich alles auf und meinte, er müsste als erstes einen Vermesser beauftragen, der das ganze Grundstück und die Höhen vermisst.
Ich war mir unsicher ob das wirklich nötig sei, da ich bereits relativ gute Pläne von dem Grundstück hatte (ohne Höheninformationen, jedoch ist das Grundstück eben!). Meiner Meinung nach wäre zumindest für einen ersten Entwurf keine Vermessung nötig gewesen. Aber gut, der Mann hat schließlich 30 Jahre Berufserfahrung und er wird schon wissen was er da macht...
Heute bekam ich den Entwurf von unserem "Traumhaus". Die Enttäuschung und Wut war groß! Unser "Traumhaus" hatte nun 160qm, 38° Dach, kein Keller eingeplant, Hauswirtschaftsraum im EG, kein Zwerchgiebel dafür ein Erker in Richtung Westen, Eingangstür von der Seite im Osten, Terrasse im Süden, Fenster im OG im Osten bodentief - im Westen normale Fenster. Zum fehlenden Keller meinte er am Telefon nur, dass dieser ja recht teuer sei. Viele Familien würden heute ohne Keller bauen. Zum Rest meinte er, dass man sich ja schon an den Bebauungsplan halten müsse.
Für mich war das ein schlechter Witz. Da wartet man 2 Wochen auf einen Entwurf, und dann entscheidet der Architekt für mich, dass ich keinen Keller brauche da ja viele Familien ohne Keller bauen?! Den Rest lasse ich mal unkommentiert. Mein Entschluss steht jedenfalls fest, dass ich mir lieber jemand anderen suchen werde. Nur wie sieht das nun mit den Kosten aus? Muss ich für diesen Murks etwas zahlen? Und wie sieht das mit den angefallenen Vermessungskosten aus?
Danke für Eure Hilfe!