Bauplanung Garagenhöhe

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Z

Zeltli

Hallo zusammen,

folgende Frage, wir möchte unser Grundstück aufschütten, Gebäudehöhe passt soweit, die Garage soll an die Grenze gebaut werden, nebendran ist allerdings ein Grünstreifen mit Spielplatz.

Habe ich eine Möglichkeit die 3m Garagenhöhe zu erhöhe, soweit ich gelesen habe zählt auch die Aufschüttung des Grundstücks dazu?

Frage 2: darf ich die Garage begehbar als Balkon machen?

Haus soll in Baden Württemberg gebaut werde .

Kennt sich hier jemand aus.

Vielen Dank vorab.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Habe ich eine Möglichkeit die 3m Garagenhöhe zu erhöhe,
Eher nicht, da es Abstandsflächen auslöst. Du kannst aber mal beim Eigentümer des Rasenstreifens anfragen; vlt. läßt sich die Verkäuferin ja eben gerade aus diesem Grund auf einen Deal ein.

soweit ich gelesen habe zählt auch die Aufschüttung des Grundstücks dazu?
Darüber streiten sich die Geister. Dem Grunde nach ist jede Grundstücksgrenze tabu und nicht zu bebauen; dazu gehört auch die Anschüttung. Schau mal in die Landesbauordnung; vlt. gibt es dazu Ausnahmen bis vlt. 1.00 m (habe ein ähnliches Thema aktuell in NRW).

Frage 2: darf ich die Garage begehbar als Balkon machen?
Nur, wenn Du 3.00 m von der Grenze abrückst, ansonsten löst der Balkon auch Abstandsflächen aus.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Hallo, d.h. der Eigentümer vom Rasenstreifen (in meinem Falle die Gemeinde) könnte durch Zustimmung mir erlauben über 3m zu bauen?
Ja, mittels Baulast.

Giktet das gleiche für die Begehung der Garage bis Grundstücksgrenze?
Dem Prinzip nach ja; dürfte aber in aller Regel schwieriger werden, hier eine Genehmigung zu erhalten.

Wenn ich nur einen Teil der Doppelgarage begehbar mache, also bis 3m von der Grundstücksgrenze entfernt begehbar mache, löst dies nicht die Abstandsflächen aus,oder?
Bei "normaler" Garagenhöhe erneut ja; es sei denn, im Bebauungsplan steht ausdrücklich etwas anderes. Es kann jedoch sein, wenn die Höhe mittels Nachbarzustimmung erhöht wird, daß dann weniger Platz für den begehbaren Part überbleibt.

Die Frage, welche sich mir in diesem Zusammenhang stellt, ist, weshalb Du darüber nachdenkst, eine begehbare Garage zu bauen? Du hast doch sicher einen Garten; denkst Du dann wirklich, daß Du die zusätzliche Terrasse nutzen wirst oder soll dieser Außenbereich für eine Mietpartei angelegt werden?

Edit: meine Angaben beziehen sich auf NRW; es kann sein, daß es in BW anders gehändelt werden muß. Dein Planer vor Ort wird Dir Deine Fragen aber sicher exakt beantworten können.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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