Nur die 114 ist Bauland, der Rest sind Schwarzbauten, die auf dem Grundstück noch bestehen, weitestgehend verfallen.
Die Bemaßung der 114 sieht (im Uhrzeigersinn) folgendermaßen aus:
Straßenseitig 10,7 m
Nachbar Norden: 30,2 m
rückwärtiges Grenze: 15,6 m
Nachbar rechts: 29,5 m
Höhenlinien: 2 m