So bislang. Der aktuelle Gebäudeenergiegesetz-Entwurf zielt aber bislang auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Einbaus bzw. den Zeitpunkt, an dem eine Aufstellung beginnt, ab. Dem folgend wäre also erstmal egal, was wann Genehmigt wurde.
Fraglich, ob das tatsächlich so bleibt, und wies umgesetzt...