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ᐅ §34 ggü. von Bebauungsplan; Deifinition von unmittelbarer Umgebung


Erstellt am: 25.07.25 17:15

hanghaus202327.07.25 20:46
flaeming schrieb:

870qm
Die Frage war enst gemeint. Abmessungen helfen mehr als m2.
flaeming27.07.25 20:58
ypg schrieb:

Wow! Eine solche Antwort mit dem Wink von „früher hatte ich als Kind auch nicht..“ zu einem gut gemeinten Hinweis ist Keinem gegenüber wertschätzend - nicht dem noch Deinen ungeborenen Kindern.
Ich würde wohl als Kind eine schwache Blase entwickeln und immer laut am Ehebett vorbei gehen, um dann die Toi zu nutzen 😀

Sollte eine einfache Treppe meine Kinder davon abhalten, trocken zu sein, dann liegen dahinter weitaus größere Probleme. Und nichts hält sie davon ab, bis zu einem gewissen Alter auch bei Mama & Papa auf Toilette zu gehen. Am Ende besteht die Wertschätzung liebevoller Eltern ihren Kindern gegenüber aus weit mehr als der Frage, ob eine Toilette drei Schritte näher steht. Und mein "hatte ich als Kind früher auch nicht" sollte in keiner Weise schmälern – es war einfach eine persönliche Erfahrung.
Und bzgl. unwertschätzend: ich finde es schade, dass Stadtvillen hier so negativ dargestellt werden und Begriffe wie ‚Geschwüre‘ fallen. Solche Aussagen fördern meiner Meinung nach keinen konstruktiven Austausch und tragen nicht zu einem respektvollen Miteinander bei.


ypg schrieb:

Ich denke, nach dieser Antwort gibt es (noch) keinen.

Die Unterstellung des Lügens empfinde ich als respektloser als mein simpler Vergleich mit meiner Kindheit 😉


Anyway, um es mal zu beenden: die Grundrisse dienten der Klärung der Frage um was für Erker es sich handelt, nicht um sie zur Diskussion oder Bewertung zu stellen.
flaeming27.07.25 21:04
hanghaus2023 schrieb:

Die Frage war enst gemeint. Abmessungen helfen mehr als m2.

Die Antwort auch. Die Abmessungen betragen 20m breite vorne, 20,07m breite hinten, 44,19m tiefe links und 42,60m tiefe rechts.
11ant27.07.25 21:12
Ich kann keinen "Luxus" darin erkennen, dem Kind nur das Gäste-WC (mit Dusche in Kinderbreite) verfügbar zu machen. Das klingt für mich wie der Geniestreich einer Sagrotanfee, der es vor solchen schmutzenden kleinen Wesen graut. Oder ist es ein Besuchskind aus der ersten Ehe mit der verhaßten Ex ? - dann darf man auf das Umgangsrecht auch verzichten.

Solltet Ihr die gezeigten Grundrisse als "Beweise" dafür lesen, daß das Ausgedachte prima klappt, dann noch viel lernen Ihr müßt (und solltet unbedingt - ohne diese Zeichnungen ! - zu einem freien Architekten gehen). Ein Haushersteller-Bauzeichner macht Euch nämlich eiskalt Präsentationen und Detailzeichnungen davon, die die Klappt-prima-Illusion weiter nähren. Euch aus diesem Traum wachzurütteln, so lange dessen Lauf noch günstig aufzuhalten geht, ist gewiß keine Bosheit.

Daß ich das Marketingkonzept "Anstattvilla" bei seinem klaren Namen nenne, ist keine Wertminderschätzung derer, die es sich verkaufen lassen, sondern eine "Anklage" der Verkäufer dieser Illusion. So lange es nicht in meiner Nachbarschaft geschieht, darf Jedermann gerne sogar explizit die Geschmacksrichtung "Toskana Bauhaus alpin in schwedenrot" davon wählen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
hanghaus202327.07.25 21:22

Lageplan der Parzellen 164,165,166 mit grauen Gebäudeflächen; zwei blaue Rechtecke markieren Flächen


So nun kannst Dich entscheiden, Garage im Norden oder im Süden.
ypg27.07.25 21:30
flaeming schrieb:

ich finde es schade, dass Stadtvillen hier so negativ dargestellt werden und Begriffe wie ‚Geschwüre‘ fallen.
Habe ich nicht gesagt. Aber es gilt ja auch in einem Forum das Prinzip des Brainstormings und freie Meinungsäußerung. Wo ist denn Dein Problem, wenn Dir jemand hier mit seinen Worten sagt, dass er das nicht mag?
Ich könnte Dir in Deinem Entwurf 20 Fehler neben dem einzigen gefangenen Bad nennen, das würde anscheinend an Dir abprallen, aber die Erker-Wortwahl merkst Du Dir..
flaeming schrieb:

Wir sind bei einem bekannten Hausanbieter, dort ist auch der Architekt.
Es ist keine Lüge, wenn ich Dir sage, dass der Architekt Deines Hausanbieters Dir wohl nicht die Geheimnisse lüftet. Der Architekt eines Hausanbieters arbeitet für das Hausbauunternehmen. Für Dich wird der Ansprechpartner der Verkäufer des Unternehmens sein. Oder Du hast einen Berater zugeteilt. Da das Credo „der Kunde ist König“ immer noch zählt, wird der Herr Architekt Dir alles so abzeichnen, wie Du es haben möchtest. Mit allen Planungs- und Gedankenfehlern. Denn man will keine verärgerten Kunden, sondern bebauchpinselt sie, indem man den vom Laien erstellten Entwurf lobt und ihn auch nutzt. Umso weniger Arbeit muss das Unternehmen, der Architekt investieren.
Bauvoranfrage geht durch, prima, Schritt 2 ist dann der Bauantrag. So schnell, aber nicht kritisch hinterfragt kann gebaut werden.
flaeming schrieb:

Mag eventuell einigen Menschen gefallen, wir möchten unsere Privatsphäre im Garten und uns nicht im Vorgarten der Nachbarschaft präsentieren.
Die Privatsphäre ist dann das, dass die Kinder durch den Eingangsbereich, knapp 3,5 Meter von der Straße entfernt, zur Toi müssen und wahrscheinlich auch nackig nach dem Duschen wieder retour.
Das zum Thema Grundstücknutzung nach Par 34 😉
Aber ich will Dich nicht ärgern.
architektabmessungentoilettegrundrisseerkerentwurf