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ᐅ Mit Erker in die Abstandsflächen - in diesem Fall zulässig?


Erstellt am: 27.10.15 22:05

ypg28.10.15 22:06
Aloadihoa schrieb:
Und der Architekt zeichnet nur durch uns vorgeschlagene Varianten
???? Was ist das für ein Architekt? Wofür bekommt er Honorar? Oder ist er bei dem GÜ angestellt, der Euch Euer Häuschen bauen soll?
Aloadihoa schrieb:
Beim Vergrößern des Hauses fällt mir ein dass ja die Grundflächenzahl von 0,4 nicht überschritten werden darf. Werden Wege und Vorgarten hierbei eingerechnet? Oder nur Haus, Garage und Stellplatz?

Das sollte in Deinem Bebauungsplan stehen oder der Architekt wissen.
Aloadihoa schrieb:
Schade, die zündende Idee fehlt nämlich gerade. Sind gerade etwas in einem ideenlosen Tief seit dem Kellerwegfall.

Warum solltest Du auch die Brücken und Anwendungen kennen, die der Architekt gelernt hat?
Ich verweise gern auf den Anhang dieses Posts https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-bitte-vor-Thread-Erstellung-lesen.11714/

Gruss Yvonne
Aloadihoa28.10.15 22:19
Ja, Architekt vom GÜ. Hier muss ich einfach selbst auch Ideen haben damit ich am Ende halbwegs zufrieden bin...
ypg28.10.15 22:23
Aloadihoa schrieb:
Die Gesamtbreite der vorspringenden Gebäudeteile darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen.

Damit ist übrigens die Gesamtbreite aller Erker gemeint. Wenn Du 11,5 Meter als Gebäudebreite hast, darfst Du Max insgesamt 11,5 / 3 Meter Erkerbreite haben, also insgesamt unter 4 Meter bleiben.

Wenn ich mich nicht laienhaft irre
Aloadihoa28.10.15 22:28
Aller Erker, die aus dem 15m tiefen Baufenster rausragen oder auch innerhalb des Baufensters?
ypg28.10.15 22:34
Aloadihoa schrieb:
Aller Erker, die aus dem 15m tiefen Baufenster rausragen oder auch innerhalb des Baufensters?

Alle Erker des Gebäudes - unabhängig des Baufensters oder Baugrenze. Zumindest ist es die Aussage Deines Zitates aus dem Bebauungsplan. Keine Ahnung, ob Du da etwas eingekürzt hast.
Aloadihoa28.10.15 22:54
Den Bebauungsplan habe ich ja oben verlinkt. Der Punkt A4.3 handelt halt eigentlich vom Überschreiten der Baugrenzen. Letzter Absatz ist dann der von dir zitierte Satz. Betrifft dieser dann nicht mehr das Überschreiten von Baugrenzen?
architekterkerbaugrenzen