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ᐅ Grundrissoptimierung Einfamilienhaus: Giebeleingang und Keller


Erstellt am: 02.01.25 19:27

hanghaus202303.01.25 13:28
Da der Bebauungsplan keine Festsetzungen bez. der Höhe und Dachgestaltung trifft, ist die Umgebung massgeblich. Wie haben denn die Nachbarn gebaut?
11ant03.01.25 14:02
Angesichts des flachen Grundstücks wäre ein Keller Luxus. Mit jetzt u30 ein Altersschlafzimmer im Arbeitszimmer vorzusehen ist Quatsch. Später erneut zu bauen, ist bereits jetzt bei den um 60 Jährigen angekommen. Das Obergeschoss muß hier ein Dachgeschoss sein und wird mit einem üppigen Kniestock nicht funktionieren, aber bei der dargestellten Nutzung auch nicht ohne diesen. Macht Gebrauch von der Grundstücksgröße und wählt die Bauform "Anderthalbgeschösser"; gute Kniestöcke liegen im Bereich 120 +/-20 cm.
hanghaus2023 schrieb:

Da der Bebauungsplan keine Festsetzungen bez. der Höhe und Dachgestaltung trifft, ist die Umgebung massgeblich.
Klar nein. Wenn ein Bebauungsplan keine Einschränkungen festsetzt, tritt kein §34 an deren Stelle, sondern sie bleiben frei.
hanghaus2023 schrieb:

Wie haben denn die Nachbarn gebaut?
Ich vermute auch, es gäbe noch kaum solche (innerhalb des Geltungsbereiches).
hanghaus2023 schrieb:

Hier gibt es einen Beitrag mit einem etwas kleineren Haus.
https: // www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-fuer-11m-x-8-25m-ok.24781 /page-8
Falscher Beitrag (denn um den dorthin verirrten Beitrag von Anitra ging es wohl nicht): https: // www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-fuer-11m-x-8-25m-ok.24781 /page-8. Außerdem ist der Entwurf von wohl an sich gelungen, aber ein Zweigeschösser, und auch auf hangigem Grundstück. Der teilweise ähnliche von stünde immerhin auf einem vergleichbar ebenen Grundstück, jedoch sind beide für drei Kinder ausgelegt - dachtest Du an ein drittes Kinderzimmer wegen des 80% Home Offices ?
Flowerstone schrieb:

Wir möchten in den nächsten Wochen Termine mit verschiedenen GUs vereinbaren, um erste Einschätzungen/ Angebote zu bekommen, um dann zu entscheiden mit welchem Unternehmen wir bauen wollen. Wir haben keinen Bauzwang, da es ein privates Baugebiet ist, würden aber gerne Ende 2025/ Anfang 2026 anfangen zu bauen.
Ich hoffe das ist in Ordnung hier an zu einem frühen Zeitpunkt nach Feedback und Kritik zu fragen. Wir dachten uns, je früher wir Denkfehler erkennen bzw. neue Ideen einbauen, desto besser.
Ich sehe hier eine gute Chance auf passende Kataloggrundrisse (und entsprechend wenig Anlaß zu eigenen Planungsbemühungen). Ohne freien Bauberater (das könnte auch ein Architekt sein) zu GU´ zu gehen halte ich für keine gute Idee. Wo (Landkreis / PLZ Bereich) liegt denn der Bauort ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg03.01.25 15:25
hanghaus2023 schrieb:

Da der Bebauungsplan keine Festsetzungen bez. der Höhe und Dachgestaltung trifft, ist die Umgebung massgeblich. Wie haben denn die Nachbarn gebaut?
Nein, Höhen ergeben sich nach Bebauungsplan.
Arauki1103.01.25 15:52
Flowerstone schrieb:

9.1 Ordnung: Pferdesachen, Reifen, Sportgeräte, Musikinstrumente, Papiermüll, Pfand etc. muss nicht im Wohnbereich gelagert werden/Platz finden.
9.2 Sicherheit/Flexibilität: Ich kenne mehrere Familien, die plötzlich 3 statt 2 Kinder hatten. Ohne Keller könnte hätten wir dann kein Büro mehr, was zwingend notwendig ist.
9.3 Party/Hobbyraum: Wir sind beide mit einem Keller aufgewachsen und haben den für Partys/ Hobbys viel genutzt.
9.4. Wir hätten auch gerne einen Sauna/Wellness Raum.
Wir haben z.B. eine großzügigen Carport und das hintere Ende davon aselbst in Holzbauweise einfach abgetrennt und nutzen dies wie ein Gartenhaus; darin war auch mal ne Sauna geplant wurde dann aber etwas anderes Nettes. Will damit sagen, dass Du all diese Dinge oberirdisch viel komfortabler und erheblich günstiger umsetzen kannst. Du brauchst ja nicht nur den Keller, sondern aucn die Kellertreppe frisst wieder Raum bzw. beschränkt Dich in der Grundrissplanung.
11ant03.01.25 16:11
ypg schrieb:

Nein, Höhen ergeben sich nach Bebauungsplan.
Allerdings sind hier keinsterlei Höhenbegrenzungen gegeben - der Bebauungsplan beschränkt sich hier darauf, kein zweites Vollgeschoss und auch höchstens zwei Wohneinheiten zuzulassen. Wer wollte, könnte auf ein max. Grundflächenzahl 0.3000 großes EG als erste Maisonettewohnung ein Grundflächenzahl 0.2000 großes Staffelgeschoss und eine zweite Maisonettewohnung mit Grundflächenzahl 0.1333 großem unterem und Grundflächenzahl 0.0888 großem oberem weiteren Staffelgeschossen aufsetzen. Da solche Narretei in dieser Gemeinde wohl bislang unterlassen wurde, übertreibt man die Reguliererei lobenswerterweise nicht. Allerdings dürfte dieser Bebauungsplan wohl auch zu den Top 500 mit den kleinsten Geltungsbereichen gehören. Böse gesagt ist der Müllwagenwendeplatz hier ja das dominanteste Grundstück (neben der "privaten Grünfläche").
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hanghaus202303.01.25 16:19
Was schreibt denn die Landesbauordnung NS bezüglich der Dachgeschossregel vor?
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