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ᐅ Grundriss 3 Kinderzimmer Einfamilienhaus - Potenziale?


Erstellt am: 21.11.23 21:34

K a t j a23.11.23 13:52
11ant schrieb:

Früher hatten wir einen Kaiser, aber heutzutage 570 qm finde ich schon recht passabel, für ein freistehendes Einfamilienhaus werden etwa 450 qm als Mindestgröße angesehen, was m.E. auch ausreichend ist. Mehr wäre bequemer, aber man muß es ersteinmal kriegen können.
Ist ja albern. Du sagst selbst, dass es nur knapp über Mindestgröße liegt, oder wie soll ich den Einwand sonst deuten? Für die Bebaubarkeit ist völlig unerheblich, ob es schwer zu bekommen war. Klein bleibt klein.
Der TE will seine Garage im Baufenster platzieren. Momentan ist das angesichts der Größe des Grundstück eine knappe Sache und der Grund, warum jegliche Grundriss-Diskussion erstmal obsolet bleibt, solange die exakten Maße des Baufensters nicht bekannt sind.
patalmtt23.11.23 14:07
Anbei ein paar Maße aus Bebauungsplan. Garage wäre hinsichtlich Breite 5-6m angepeilt. Zahl hinter = wäre in Meter.


Lageplan eines Baugrundstücks mit gelber Straße, blauem Gebäudeumriss und Messlinien.
patalmtt23.11.23 14:08
Schwarz gestrichelt/Blau wäre das Baufenster
11ant23.11.23 15:38
K a t j a schrieb:

Ist ja albern. Du sagst selbst, dass es nur knapp über Mindestgröße liegt, oder wie soll ich den Einwand sonst deuten? Für die Bebaubarkeit ist völlig unerheblich, ob es schwer zu bekommen war. Klein bleibt klein.
Der TE will seine Garage im Baufenster platzieren.
Fast 27% über der Mindestgröße nenne ich nicht knapp. Muslimische Autos sind mir nicht bekannt, also richtet man die Garage eben nicht nach Mekka aus, so what. Im Westen gibt es zwar auch nichts Neues, aber zumindest ein Ga/Cp Baufenster, groß genug für eine Doppelgarage. In die würde ich auch viel lieber ein- und ausfahren als um die Bauminsel herumzuzirkeln. Eine Knappheit entsteht hier aus meiner Sicht nur, wenn sich der TE angesichts des eigenen Garagenbaufensters ohne Not das Hausbaufenster dadurch verkleinert, die Garage auf die Morgensonneseite in das Hausundgaragebaufenster herüberzuholen.
K a t j a23.11.23 15:49
11ant schrieb:

Eine Knappheit entsteht hier aus meiner Sicht nur, wenn sich der TE angesichts des eigenen Garagenbaufensters ohne Not das Hausbaufenster dadurch verkleinert, die Garage auf die Morgensonneseite in das Hausundgaragebaufenster herüberzuholen.
Die Erkenntnis ist ja sehr glorreich, nachdem wir endlich die Maße des Baufensters kennen.
Fehlt nur noch das Budget.
11ant23.11.23 16:18
K a t j a schrieb:

Die Erkenntnis ist ja sehr glorreich, nachdem wir endlich die Maße des Baufensters kennen.
Glorreich, nein. Ich bin Bauberater - kein Feldherr. Und ich hatte die Erkenntnis seit dem ersten Anblick des Bebauungsplanschnipsels. Wo ein Bebauungsplan einem Grundstück zweierlei gewidmete Baufenster zuweist, ist es IMMER eine Selbstgeißelung, "den Hund mit ins Bett zu holen" (und muß das verbleibende Haus-Baufenster auch grundsätzlich die plangemäße Bebauung - hier E/D - trotz dieser Aufteilung zulassen, sonst wäre die Maßnahme unverhältnismäßig). Da brauche ich keine "genauen" Maße für.
baufenstergaragemindestgrößegrundstück