ᐅ Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage
Erstellt am: 10.11.23 08:58
Herrarchi12.11.23 20:07
hanghaus2023 schrieb:
Dann aber bitte zuerst planen wo das Haus hin kommt. Soll das Baufenster für die Garage genutzt werden? Oder die Garage darf auch wo Anders platziert werden?
Die risige Fensterfront im NW macht auch wenig Sinn. Da wird der Energieberater das Problem sehen.
Ist denn das Grundstück schon verhandelt? Da scheint mir noch Spielraum zu sein. Wo ist das denn?Die Garage müsste mit ins Baufenster. Aber vielleicht fällt die ja noch komplett raus. Je nach Kostenlage.
Auch die Fensterfront wird es dann wahrscheinlich bei einem Standardbungalow so nicht mehr geben vermute ich.
Nee, nicht final. Selbst da liegen noch Welten zwischen unseren Preisvorstellungen und denen des Verkäufers.
Das Grundstück in der Nähe von Bielefeld.
hanghaus2023 schrieb:
Ich würde eher die 48 bevorzugen sind ca. 9 k weniger und etwas flacher. Was ist die gestrichelte Linie quer durch die Grundstück?Unser Favorit ist die 49. Die 48 ist vollständig bewachsen und unbebaut. Das ist bei der 49 anders.
Die gestrichelte Linie ist die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Was auch immer das heißt.
hanghaus202313.11.23 11:03
HerrRossi schrieb:
Die gestrichelte Linie ist die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Was auch immer das heißt.Die kenne ich schon.Ich meine die Linie (blauer Pfeil)
Herrarchi13.11.23 13:27
hanghaus2023 schrieb:
Ich meine die Linie (blauer Pfeil)Das weiß ich auch leider nichthanghaus202314.11.23 10:04
Das würde ich als Käufer aber schon wissen wollen.
Herrarchi14.11.23 10:14
hanghaus2023 schrieb:
Das würde ich als Käufer aber schon wissen wollenDa muss ich mal schauen, was ich dort in Erfahrung bringen kann.
Die Legende zum Bebauungsplan sieht so aus
ypg14.11.23 21:27
HerrRossi schrieb:
Wir haben dort bereit mit juristischem Beistand versucht eine Änderung zu erwirken. Keine Chance.Warum und was soll man erwirken wollen, wenn der Bebauungsplan, außer dass es sich um ein Wochenend-Grundstück nach Par10 NVO handelt, eigentlich viele bzw. gängige Möglichkeiten hat?Ich würde als Gemeinde auch nichts ändern wollen, denn 0,1 bei übergroßem Grundstück sollte doch ausreichen. Zudem wollen sie halt diesen Randabschnitt nicht mit übergrossen Häusern zumüllen.
HerrRossi schrieb:
Alles Aussagen die wir im Zuge der Bauvoranfrage erhalten haben, haben einen Dachausbau ausgeschlossen.Nach Bebauungsplan ist ein Vollgeschoss erlaubt. Wenn Du ein Dach mit planst, dann kannst Du es auch ausbauen. Bauämter interessieren sich nicht für sogenannte „Halbgeschosse“, weil es sie baurechtlich gar nicht gibt. Also kann man sie auch nicht untersagen oder verbieten.Da Du hier recht spärlich in der Kommunikation bist und auch nicht konkret kommunizierst (aus Grundflächenzahl von 0,1 wird 117qm Grundfläche gemacht) muss man ehrlich gesagt davon ausgehen, dass Du die Fragen eventuell beim Amt falsch gestellt hast und somit für Dich die Antworten falsch bewertest.
Zum einen bestätigst Du die 2500qm, von angenommen. Grundflächenzahl von 0,1 und Deine Grundflächenannahme spricht aber für 1170qm Grundstück.
Dann ist es ein SW Grundstück, also Wochenendgrundstück, Du ignorierst es. Warum man hinter so einem Grundstück hinterher läuft, welches anscheinend sonst auch keiner haben will, darf man Dich nicht fragen.
Die Erschließung ist fragwürdig. Letztendlich hast Du einen größeren Ausschnitt gezeigt, wo man etwas von einer Privatstraße lesen kann. Viel Freude mit der Erschließung!
Auf Nachfrage, wo das Grundstück liegt, sagst Du etwas von Bielefeld. Bielefeld liegt aber nicht in Niedersachsen.
Hast Du Angst, dass jmd hier Dein Schnapper-Grundstück vor Dir wegkauft? Ich denke mal, dass hier keiner ein Interesse hat, einem User, der hier ein, zwei Fragen stellt, das Wochenendgrundstück wegzunehmen.
Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, warum das Grundstück immer noch nicht verkauft ist?
HerrRossi schrieb:
Dort gibt es keinerlei Auflagen und die Bauvoranfrage für den Bungalow ist auch schon durch.HerrRossi schrieb:
Der Bebauungsplan ist sehr einseitig. Kein ausgebautes Dachgeschoss und Max. 117 m2 Gebäudefläche.Wie schon gesagt: das steht da alles nicht. Dort steht: ein Vollgeschoss (zwingend). Wenn das bedeutet, dass auch ein Dach definitiv nicht ausgebaut werden darf, dann wäre auch ein Keller nicht legitim.Also, quasi stimmt am Bebauungsplan, der hier die Fläche regelt, kaum etwas.
Warum wird überhaupt eine Voranfrage für einen „Bungalow„ gestellt, wenn ein Eingeschosser erlaubt ist? Einen Bungalow gibt es baurechtlich nicht (Reine Interpretationssache von Bauherren und Hausbaufirmen)
Warum fängt man an zu planen, ohne überhaupt mal vorab mit der Wohnfläche den Hauspreis kalkuliert zu haben? Die Erschließung hinterfragt zu haben? Es ist doch kein Geheimnis, dass Bauen teuer ist?!
Wenn Du einen (neuen) Hausentwurf präsentierst und diskutieren willst, dann wäre hier das richtige Unterforum:
https://www.hausbau-forum.de/forums/grundrissplanung-grundstuecksplanung.237/
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