ᐅ Rohbaufirma baut Keller kleiner als im Werksplan
Erstellt am: 28.01.23 21:18
Tassimat28.01.23 22:42
WilderSueden schrieb:
Und dass auf Wände noch 1-3cm Putz kommen, je nach Tagesform der Maurer und Laune des Gipsers 😉Wie ist das denn im Bad mit der Eingangstüre geplant? Wenn da der Verputzer viel aufträgt, womöglich noch Fliesen an die Wand... passt dann eine Zarge noch bei einem Rohbaumaß von 6cm?ypg28.01.23 23:24
domino55 schrieb:
Was wäre hier zu machen?Merk es bei der Baufirma an, also Deinem Vertragspartner. Ausgleichszahlungen bekommt man dafür selten, und wenn auch nicht etwas, wovon man zu viert Steak und Champagner essen gehen könnte Da es nicht wirklich ein richtiges Übel ist.Frag ihn nach einem Give-Away, zb abschließbare Fenster, bessere Fensterbänke oder einen Wandschrank.
NatureSys29.01.23 00:08
Muss das Haus den wirklich kleiner werden, weil der Keller kleiner ist? Oder kann man das so angleichen, dass das EG seine geplante Größe beibehält?
Sunshine38729.01.23 00:18
Diese Abweichung finde ich auch schon extrem. Bei unserem Bau haben die Maurer selbstverständlich millimetergenau gearbeitet und die Maße waren alle korrekt. Gerade wenn Abstandsflächen einzuhalten sind ist das doch enorm wichtig. Da wäre dein Fall unproblematisch, aber man stelle sich vor es würde zu viel in die Abstandsfläche gemauert werden. Das wäre ein Fiasko. Deswegen verstehe ich wenn du da zurecht sauer bist. Aber ob sich der Aufwand lohnt, wenn jetzt schon der Keller steht ist glaube ich eindeutig zu beantworten. Nein und nochmals nein.
domino5529.01.23 01:47
WilderSueden schrieb:
Der Treppenbauer kommt ohnehin zum Aufmaß und baut die dann nach real existierenden MaßenEs sind Betontreppen, die im Voraus nach Maß bestellt werden müssen, sonst verliert man unnötig viel Zeit.domino5529.01.23 01:55
11ant schrieb:
Wer hat denn ausgeschrieben, wer hat beauftragt, und wer bist Du überhaupt (Bauherr, Käufer) ?
Die Zeichnung spricht vom Nachbargebäude einerseits als Bestand, mir schaut es aber eher so aus, als wäre damit eine gleichzeitig gebaute "gegnerische Doppelhaushälfte" gemeint. Anderthalb Zentimeter (Folie ???) als Dämmung dazwischen werden niemals kongruent zwischen Soll und Wirklichkeit aufgehen, da müßte das Nachbarhaus schon von Uhrmachern gebaut werden.
Wir wissen viel zu wenig über Dein Bauprojekt, um einigermaßen detailliert Ratschläge geben zu können. Aber ich habe ehrlich gesagt auch eher das Gefühl, Du suchtest Schützenhilfe bei der Bezifferung eines Preisnachlaßbegehrens.Ich bin Bauherr und ich habe die Kellerbaufirma beauftragt. Weiter werde ich selber bauen oder eine andere Baufirma beauftragen. Das Nachbar-Doppelhaushälfte ist fertiggestellt und wird bewohnt.Die Dämmung zwischen den Doppelhaushälfte ist 2 cm von jeder Partei (insgesamt 4), sie wird aber vom Ortbeton "zusammendrückt". Das spielt aber keine Rolle, weil die Ecken vermutlich einfach falsch abgesteckt wurden. Die Baufirma hat es selber ohne Vermessungsingenieur gemacht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Mangel irgendwie korrigiert werden kann. Deswegen geht's mir um das korrekte Beziffern des Schadens.
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