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ᐅ Baulast umgehen durch alternative Platzierung des Bauvorhabens?


Erstellt am: 21.06.21 12:57

JayBee_198521.06.21 12:57
Liebe Hausbau-Gemeinde,

wir möchten ein Einfamilienhaus mit Carport/Nebenanlage realisieren lassen. Auf der stark vereinfachten Skizze (Bild M1) ist unsere Absicht ersichtlich.
Unsere Nachbarn möchten sich keine Baulast eintragen lassen, was auch für uns absolut verständlich ist.

Nach meinem Verständnis kann ich das Vorhaben OHNE eine Baulast realisieren (Bild M2), indem ich das Ganze so platziere, dass ich zur linken und rechten Grundstücksgrenze mind. 3m Abstand halte. Ist das richtig?

Auszug Niedersächsische Bauordnung (Niedersächsische Bauordnung):

"Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9

m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von
15 m unterschreiten. Bei Anwendung der Sätze 2 und 3 sind nach Absatz 5 Satz 2 ohne
Abstand an eine Grenze gebaute Gebäude der in Satz 2 Nr. 1 genannten Art anzurechnen. 5Bei

Anwendung des Satzes 1 Nr. 2 gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend."

Da mir die Fachexpertise fehlt diesen Abschnitt unmissverständlich zu verstehen, bitte ich euch um Hilfe und freue mich über jede Antwort.

Vielen Dank

Blaues Haus mit brauner Überdachung, gelber Carport für Fahrrad und Geräte, 13 m Nordpfeil


Grundriss: blaues Haus links, braune Überdachung, gelber Carport rechts mit Fahrrad und Geräten.
Escroda21.06.21 13:40
JayBee_1985 schrieb:

Ist das richtig?
Ja, wenn Dir der Mindestabstand reicht, Deine Gebäude also nicht höher als 6m sind.
Osnabruecker21.06.21 13:57
Über welche Länge reden wir denn bei dem Carport etc.?
Über 9 m?

Bis 9m müsste doch an der Grenze gehen, dann vllt auch nur Geräte irgendwo anders im Garten platzieren.
JayBee_198521.06.21 14:17
Danke vorab für die schnellen Antworten!
Escroda schrieb:

Ja, wenn Dir der Mindestabstand reicht, Deine Gebäude also nicht höher als 6m sind.

Bei genauer Betrachtung auf den Schnitt unseres Grundstücks entfällt M2. Das Grundstück ist nur 20m breit ist, das Haus selbst ~10m und die Nebenanlagen ~6m. Somit bleiben auch nach Zentrierung keine 3m pro Seite über. Das habe ich komplett vergessen...
Osnabruecker schrieb:

Über welche Länge reden wir denn bei dem Carport etc.?
Über 9 m?

Bis 9m müsste doch an der Grenze gehen, dann vllt auch nur Geräte irgendwo anders im Garten platzieren.

Carport und die beiden Räume ~13m, also 4m zu viel für eine direkte Grenzbebauung ohne Baulasteintragung.
Der Geräteschuppen wird ein befestigter Hobbyraum (Fundament, Steinwände). Wir wollten ihn ungern im Garten platzieren.
Osnabruecker21.06.21 14:44
JayBee_1985 schrieb:

Wir wollten ihn ungern im Garten platzieren.

Dann passt es unter den genannten Bedingungen nicht.
6 m Breite für Carport?
Irgendwo werdet ihr Kompromisse machen

- auf 9 m kürzen
- Haus / Carport schmaler
- Nachbarn bestechen (mal fragen, was ihm eine Baulast wert wäre, bei uns haben wir paar fette Wurzeln auf deren Kosten entfernen lassen)
JayBee_198521.06.21 14:54
Osnabruecker schrieb:

Dann passt es unter den genannten Bedingungen nicht.
6 m Breite für Carport?

Ergibt sich mitunter aus dem Durchgang. Das Carport an sich hat 4,9m breite. (Bild 1)

Osnabruecker schrieb:

Nachbarn bestechen (mal fragen, was ihm eine Baulast wert wäre, bei uns haben wir paar fette Wurzeln auf deren Kosten entfernen lassen)

Wir sind schon im Gespräch, anfänglich war es in Ordnung, bis klar wurde, was eine Baulast in letzter Konsequenz bedeutet... (Bild 2)

Technische Zeichnung eines Grundrisses mit Carport, Garten, Grenzlinie und Maßangaben.


Grundriss: Geräteraum mit Abstellfläche, rote Baulast am rechten Rand.
niedersächsische bauordnungcarportbaulastgrundstücksgrenzegebäudegarten