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ᐅ Carport bauen. Statt Holzpfosten, Flacheisen möglich?


Erstellt am: 15.02.14 19:26

Doc.Schnaggls16.02.14 13:44
Hallo,

mal ganz vorsichtig gefragt: Wie sehen denn bei Euch die Vorschriften zur Grenzbebauung aus?

Ist die Mauer überhaupt in der Länge und Höhe zulässig?

Grüße,

Dirk
Diablo11216.02.14 19:11
Also die Mauer sollte nicht das Problem sein. Die schaut nicht einmal aus der Erde raus. Die Einfahrt ist 1,80 tief. Momentan ist neben dem Haus also bis 1,80 m Höhe (von der Garagenunterkante gemessen) Erde. Somit wird neben dem Haus die Erde weggebaggert und dann eine Mauer gebaut. Der jetzige Zaun gehört dem Nachbarn. Daher habe ich ihm gesagt, dass es das beste ist, wenn auch die Mauer auf seinem Grundstück steht, da es ja eigentlich seine wäre. Hat er auch überhaupt nichts dagegen. Wir müssen nur eine Baulasteintragung beantragen, da wir auf der anderen Seite vom Grundstück ebenfalls schon eine Grenzbebauung haben.

Die Mauer geht dann in der Höhe nur bis zur Rasenkante des Nachbarn und bei uns ist die Einfahrt ins Carport dann halt 1,80 m tiefer. Somit muss ich dann von Oberkante Mauer, bis zum Dach des Carports "nur" 1 m überbrücken. Ich werde mich wohl mal bei nem Statiker erkundigen, was da so für Lasten zu berechnen sind und wie der Flachstahl auszusehen hat.
Bauexperte16.02.14 19:27
Guten Abend,
Diablo112 schrieb:

.... Somit kann ich meine kompletten 2,70 m nutzen.
Das ist etwas, das ich nicht verstehe. Die übliche Abstandsfläche beträgt 3.00 m. Wieso hast Du "nur" 2,70 m zur Verfügung? Und weiters, wenn Dein Carport die Voraussetzungen für die Unterstellung eines Wohnmobils erfüllen soll, löst es bei 2.80 m Höhe in aller Regel Abstandsflächen aus.

Grüße, Bauexperte
Diablo11216.02.14 19:43
Von unserem Haus bis zur Grenze sind es 2,75 m. Warum das so ist weiß ich auch nicht genau. Ich habe nur mal gehört, dass wir von unserem Grundstück damals ca. 20 oder 25 cm dem Nachbarn abgeben mussten, sonst hätte der sein Haus so nicht bauen dürfen. Irgendwie ging das dann wohl.

Wenn jetzt die Mauer auf das Grundstück des Nachbarn kommt, habe ich also 2,75 m zur Verfügung. Der Wohnwagen ist 2,50 m breit und passt somit hoffentlich da rein. Was meinst Du mit "löst es bei 2.80 m Höhe in aller Regel Abstandsflächen aus."?

Der Wohnwagen hat eine Höhe von 2,60 m. Die brauche ich halt als effektive Höhe (+ ein paar cm).
Bauexperte16.02.14 19:55
Hallo,
Diablo112 schrieb:

Von unserem Haus bis zur Grenze sind es 2,75 m. Warum das so ist weiß ich auch nicht genau. Ich habe nur mal gehört, dass wir von unserem Grundstück damals ca. 20 oder 25 cm dem Nachbarn abgeben mussten, sonst hätte der sein Haus so nicht bauen dürfen. Irgendwie ging das dann wohl.
Dann hast Du für den Nachbarn eine Baulast eintragen lassen.
Diablo112 schrieb:

Was meinst Du mit "löst es bei 2.80 m Höhe in aller Regel Abstandsflächen aus."?
Schau in Deinen Bebauungsplan. In aller Regel ist eine "normale" Garage max. 2.60 m hoch, alles, was darüber hinaus geht, löst einen Schattenwurf auf dem Grundstück des Nachbarn aus. Ich könnte mir also gut vorstellen, daß Dein Nachbar Dir für das gewünschte Carport seinerseits eine Baulast eintragen lassen muß.

Grüße, Bauexperte
Diablo11216.02.14 22:52
Genau. Wir lassen bei ihm eine Baulast eintragen. Schatten gibts eigentlich nicht, da das Carport an der Südseite unseres Hauses angebaut wird und es ja auch nur 1 m Höhe über der Rasenkante zum Nachbarn aufweist. Aber ich kläre das eh in den nächsten Tagen mit dem Landkreis.
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