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ᐅ Baulast umgehen durch alternative Platzierung des Bauvorhabens?


Erstellt am: 21.06.21 12:57

Osnabruecker21.06.21 16:01
11ant schrieb:

Ich meinte mitnichten nur den Lageplan.

Das kann man nur unterstützen.
Das Fenster in der Küche geht in den abgedunkelten Durchgang?
JayBee_198521.06.21 16:03
Escroda schrieb:

Leider muss ich Dich gleich wieder enttäuschen, denn - vorbehaltlich der Kenntnis des vollständigen Bebauungsplans - zeigt Dein Anhang in #9 ein Baufenster mit allseitigem Grenzabstand. Ohne zusätzliche Befreiung vom Bebauungsplan sehe ich daher keine Chance, die 9m Grenze zu überschreiten. Übrigens auch nicht mit der Abstandsflächenbaulast, da §23, Abs. 5 Baunutzungsverordnung nur abstandsflächenlose Anlagen außerhalb der überbaubaren Fläche zulässt.
Falls Deine Baugenehmigungsbehörde eine Bauherrenberatung anbietet, empfehle ich die Vorstellung Deiner Pläne. Manche Behörden sind recht flexibel, manche sind nur auf Widerstand programmiert. Wie gedenkt Dein Planer Deine Wünsche zu erfüllen?

Laut seiner Aussage, spricht einer Baulast nichts entgegen. Vorbehaltlich der Nachbarn die selbstverständlich zustimmen müssen.

Es ist sehr interessant hier und ich hätte mich deutlich früher anmelden sollen, als das Vertrauen komplett in die Hand des Bauunternehmers zu legen.
JayBee_198521.06.21 16:04
Osnabruecker schrieb:

Das kann man nur unterstützen.
Das Fenster in der Küche geht in den abgedunkelten Durchgang?
Ist rausgenommen worden... ergibt sonst wenig Sinn für uns.
11ant21.06.21 16:23
JayBee_1985 schrieb:

Es sei wohl „erstmal egal“ wie die Nebenanlage skizziert wird.
Solche Einschätzungen sind geeignet, meine Unfähigkeitsvermutung gegen den Planer zu stützen ;-)
JayBee_1985 schrieb:

Das ist auch auf keinen Fall unsere Absicht!
Dann bin ich mal gespannt, welche Salamischeibchen Ihr noch nachlegt.
Escroda schrieb:

Edit: Ein Caddy ist mindestens 4,40m lang.
Hier scheint mir die Citroen-Version eines Fiat 500 eingezeichnet zu sein.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda21.06.21 16:31
JayBee_1985 schrieb:

Laut seiner Aussage, spricht einer Baulast nichts entgegen.
Mit etwas Wohlwollen seitens des Bauamtes will ich das gar nicht ausschließen. Aber eine Ablehnung würde mich nicht wundern.
Und was spricht gegen beidseitige Grenzbebauung?

Grundriss eines Hauses mit Carport, Terrasse, Wegen, Maßen und Grundstücksgrenze.
JayBee_198521.06.21 18:31
Vielen Dank für den spontanen Entwurf.

Diese Überlegung hatten wir auch, wollten aber gerne „überdacht“ in den Raum, damals wussten wir aber noch nicht, dass es sich so verzwickt darstellt bis zum jetzigen Zeitpunkt.