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ᐅ Bebauungsplan - Mit oder ohne Kniestock?


Erstellt am: 25.03.21 22:44

M
Maxwell8
25.03.21 22:44
Unser Bebauungsplan schreibt folgendes vor:
- 2 Vollgeschosse sind erlaubt
- Maximale Firsthöhe 9m
- Maximale Wandhöhe 6m
- Für Gebäude, deren zweites Geschoss in den Dachraum einbezogen wird, maximal 4,5m Wandhöhe

Wie ist das gemeint?

Wir sind jetzt aktuell noch am überlegen. Hätten gerne 2 Vollgeschosse (also oben mit Blick auf den Dachstuhl) und unten 2,65m Deckenhöhe.

Bei 2VG wird aber ja der Dachraum einbezogen und somit sind nur 4,5m s.O. möglich. D.h. wir haben oben nur 4,5m-2,65m (unten) - ggf 0,5m Decke = 1,35m Wandhöhe? Oder sehe ich das falsch?

Macht es dann evtl doch Sinn mit Kniestock 1,80m zu bauen sprich ohne 2 Vollgeschosse ?

Freunde haben in der selben Gemeinde zur fast selben Zeit gebaut, hatten aber die 4,5m-Regel nicht und konnten somit problemlos 2,65m unten und 2,5m oben zwei Vollgeschosse bauen (6m Regel).

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Hallo Maxwell8,

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Y
ypg
26.03.21 00:34
Maxwell8 schrieb:

Oder sehe ich das falsch?
Ja. Die Anmerkung mit dem 4,5 Kalksandstein gilt nicht für 2-Geschosser
Maxwell8 schrieb:

Bei 2VG wird aber ja der Dachraum einbezogen
Nach meinem Verständnis bezieht sich der besagte Dachraum auf 1-Geschosser mit ausgebautem Dach als Wohngeschoss. Die sind ja auch erlaubt.
Bei einem 2-Geschosser gibt es keinen Dachraum fürs zweite Geschoss, auch nicht, wenn man das zweite Geschoss dann offen konstruiert.
Also bau Deine Stadtvilla oÄ. Feuer frei 🙂
vollgeschossedachraumwandhöhe