ᐅ Grundriss 170m2 - Hauswirtschaftsraum zu klein? Verbesserungsvorschläge?
Erstellt am: 09.03.21 09:13
ypg11.03.21 09:58
icandoit schrieb:
Die Garage steht im Osten. Oder meinst Du die Scheune und die Nebengebaeude des Nachbarn?Hui... nö... das war noch auf dem Handy ohne ersten Kaffee getippt. bzw geschaut und dann getippt. Bei mir war unten Norden und planrechts Westen 😀Entschuldigt für die Verwirrung mit der Garage.
Es sollte auch nicht..
ypg schrieb:
Küche gehört an die Terrasse!..heißen, sondern die Küche sollte an der Terrasse liegen 🙂Jetzt nochmal die Garage betrachtet, zur schlechten Wohnflächenverteilung sagte ich bereits was, war ich anfangs etwas irritiert, da ja die Garage als untergeordnet herkommen muss. Aber wenn man so ein grosses Grundstück hat: warum nicht?!
Ich persönlich würde einen tollen Holzschuppen mit Arbeits-/Sitzbereich als Element für den Garten charmanter finden als eine Großgarage, aber das ist ja persönliche Ansichtssache.
Stephan—11.03.21 11:02
icandoit schrieb:
Das gesamte Konzept auf dem Grundstück ist auch nicht schluessig. Warum baut man die Garage nicht an die Grenze? Der westliche Nachbar hat da sehr grosszuegig an die Grenze bauen duerfen. Das Haus koennte dann ja 3 m weiter Richtung Osten ruecken.
Warum stehen Haus und Garage 1 m ueber Gelaende?
Warum so eine gigantische Terrasse im Norden?Lückenbebauung, Nachbarhäuser vorm Krieg etc. Grenze nein, da Nachbar nicht zustimmen würde bzw. Erbe (Tochter) und so muss man nicht fragen.
1m über Boden da Grundstück in Senke und möchte über FußwegNiveau kommen (man schaut nicht runter zum Haus, sondern hoch)
11ant11.03.21 12:14
Geschmackssache ist das nicht, ob Holzhäuschen charmanter wären als eine Gigantgarage. Geschmack findet nämlich im Bewußtsein statt, psychologisch erschlagen wird der Terrassengenießer von der Garage aber da, wo das Bewußtsein nichts nützt. Und Putz oder Klinker verschmuddeln nicht minder als Holz. Ich bin da mit der Ansicht, daß ein sich Ablenken von essentiellen Fehlplanungskonzepten durch Beschäftigung mit dem Nebenkriegsschauplatz der Zufallsnebenwirkung eines kleinen Hauswirtschaftsraum nicht dauerhaft trägt.
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Stephan—03.06.21 17:52
hanghaus200003.06.21 18:10
Stephan— schrieb:
Grenze nein, da Nachbar nicht zustimmen würde bzw. Erbe (Tochter) und so muss man nicht fragen.Wenn Grenzbebauung erlaubt ist, must den Nachbar nicht fragen nur informieren.Stephan—03.06.21 18:24
hanghaus2000 schrieb:
Wenn Grenzbebauung erlaubt ist, must den Nachbar nicht fragen nur informieren.Anmerkungen des Vermessungsbüros„
- zuerst mit dem Nachbar sprechen, wenn dieser nichts dagegen hat, wird mit dem Bauantrag eine Baulast beantragt
- Wenn der Nachbar mündlich schon dagegen Einwände erhebt, andere Variante ins Auge fassen, Baulast wird nicht beantragt“
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