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ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.


Erstellt am: 06.12.20 12:14

OWLer08.12.20 09:19
Mateo84 schrieb:

kannst du noch etwas zu Post #82 sagen? 🙂
Ja kann ich. Siehe Punkt I.3.a des Merkblattes. Da steht alles.
rdwlnts08.12.20 09:36
Mateo84 schrieb:

Über das Kontaktformular versuche ich es gerade zwecks Straßennamen <-> Flurstück...

Was sind genau "Nebenkosten", dass ist mir hier nicht ganz klar. Sind das Einbaukosten oder welche Positionen sind dabei ganz genau gemeint?

Du schreibst öfters mal mal Fundament, was meinst du damit genau? Ich verstehe den Zusammenhang zwischen WPL und Fundament nicht oder meint du hier die Bohrung?

Steht im Merkblatt und meint den Sockel, auf dem die Pumpe steht, wenn man diese nicht mit auf den Estrich stellt.

Montage und Installation inklusive der dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien, z.B.
- Transport - Baugerüst, Lastenkran, - Aufständerung, Unterkonstruktion - Fundament, Einhausung - zum Anschluss des Wärmerzeugers erforderliche Leitungen und Komponenten bis hin zur Wärmeverteilung (Heizkreisverteiler) - Einstellung der Heizkurve
Martial.white08.12.20 09:41
Hallo liebe Mitleidende,
ich hoffe einfach, dass die BAfA sich bei diesen Versehen so hilfsbereit zeigt wie beispielsweise bei einer nachträglichen Änderung der Wärmepumpe.
Falls nicht und der BAfA Antrag ab 1.1.2021 nicht mehr änderbar oder neu erstellbar ist, dann muss ich wohl mit diesem Fehler leben. Ist zwar ärgerlich, wird aber nicht der letzte sein.
DaSch1708.12.20 10:02
Kurze Frage zum Bewilligungszeitraum: Die Inbetriebnahme der Anlage muss spätestens 9 Monate nach Zustellung der Zuwendungsbescheids erfolgen.

Eine Fristverlängerung kann formlos (per Mail) vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Weiß jemand um wieviel Monate die Frist dann verlängert wird? Hab im Merkblatt leider nichts dazu gefunden... :/
DASI9008.12.20 10:11
Hier werden gerade ganz viel ganz hektisch. Aber wo steht denn, dass Wärmepumpen bei Neubauten nicht mehr gefördert werden sollen? In den FAQ steht zur Frage was über BEG EM förderfähig ist:

Im Zuge der BEG EM werden ab dem 01.01.2021 folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
  • Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
  • Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent

und außerdem zur Frage ob sich etwas an den Konditionen ändert:
Das Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" beim BAFA, mit dem Teile des Marktanreizprogramms (MAP) umgesetzt werden, wird Ende 2020 eingestellt und durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), dort dem Teilprogramm BEG EM, mit gleichen Fördersätzen ersetzt.

Da steht doch nirgends wo etwas davon, dass Neubauten nicht mehr förderfähig sein sollen in Bezug auf die erneuerbaren Energien für Heizungen? Klärt mich bitte mal jemand auf wo ich die Info finde, dass energieeffiziente Heizungen in Neubauten aus der Förderung fliegen sollen?
OWLer08.12.20 10:20
Martial.white schrieb:

oder neu erstellbar ist

Neu erstellen könnte ich noch. Ich habe keine Infos gefunden, dass das nicht erlaubt ist. Habe allerdings auch die Formulare nicht bis zu Ende durchgeklickt.
bafaneubautenmerkblattfristförderfähigheizungen