ᐅ Schmales Grundstück Max. Möglichkeiten Einfamilienhaus mit niedrigen Drempel
Erstellt am: 27.08.19 20:33
kaho67428.08.19 12:05
Kannst Du mal die Firstrichtung genauer erklären? "längst zum Grundstück" ist nicht gerade erhellend, denn Grundstück ist ja überall.
Wenn ich mir die Nachbarbebauung so ansehe, scheint es ja keine Beschränkung hinsichtlich Tiefe zu geben. Was an Breite fehlt, kommt halt an Länge dazu. Aber machbar find ich das schon.
Aber ohne exakte Maße und ein eventuell vorhandenes Baufeld ist das hier sinnlose Raterei.
Wenn ich mir die Nachbarbebauung so ansehe, scheint es ja keine Beschränkung hinsichtlich Tiefe zu geben. Was an Breite fehlt, kommt halt an Länge dazu. Aber machbar find ich das schon.
Aber ohne exakte Maße und ein eventuell vorhandenes Baufeld ist das hier sinnlose Raterei.
Subwkloofer28.08.19 12:36
Die Firstrichtung ist vorgegeben wie auf dem Beispiel von Escroda unten auf der 1. Seite.
Der Plan ist bisher der Vermessungsplan, das stimmt.
Der Plan ist bisher der Vermessungsplan, das stimmt.
ypg28.08.19 12:36
kaho674 schrieb:
längst zum Grundstück"Zur Straße. Diese Vorgabe haben ja viele Straßen, und hier macht es auch Sinn.
Auf 8,5 x 12 gibt es den klassischen Entwurf mit Hauswirtschaftsraum und Büro im EG, Eingang hier von der Straße aus. WZ lehnt sich an die Garage und in den Westen, Küche und Ess öffnen sich zum Süden.
Nochmal: wo ist denn das Problem?
Bei Ausnutzung von 50 Grad Dach schrabbt man an der 2-Geschossigkeit. Mit einer Gaube im Süden für zwei Räume bzw hochgezogenem Erker ganz sicher. Da bietet das Bauamt eine Ausnahme an. Ist doch super alles.
Escroda28.08.19 16:48
ypg schrieb:
Zur Straße. Diese Vorgabe haben ja viele Straßen, und hier macht es auch Sinn. Nee, eben nicht.ypg schrieb:
wo ist denn das Problem?Genau hier. Das Haus muss giebelständig zur Straße stehen, also hat man eine lange Traufseite und eine kurze Giebelseite, so dass viel Fläche mit Schrägen eingeschränkt ist. Daher meine Vermutung, dass die Genehmigungsbehörde vollgeschosserzeugende Gauben zulassen wird.kaho674 schrieb:
Aber ohne exakte MaßeNimm' meinen Plan aus #6 und mach' einen kleinen Abschlag; also 8,5m * 12m geht mit Sicherheit, IMHO auch 14m Tiefe.kaho674 schrieb:
vorhandenes BaufeldDie blaue Linie ist die Baugrenze, nach Süden oder seitlich gibt es keine.Strahleman28.08.19 17:07
Was sagt denn der Bebauungsplan zur maximalen Anzahl der Geschosse? Wir bauen auf ähnlicher Grundfläche (7,8x11,8m) und Kniestock/Drempel 0,00m. In ein paar Räumen haben wir große Gauben (quasi schon Bauhausstil) eingeplant, was v.a. das komplette Bad bei uns auf Raumhöhe bringt. Das sollte doch bei euch auch machbar sein, wenn euch 0,5m Kniestock und 50° Dachneigung nicht reichen.
Auf euer Grundstück sollte man auf jeden Fall etwas wohnliches hinbekommen
Auf euer Grundstück sollte man auf jeden Fall etwas wohnliches hinbekommen
ypg28.08.19 17:22
Escroda schrieb:
Genau hier. Das Haus muss giebelständig zur Straße stehen, also hat man eine lange Traufseite und eine kurze Giebelseite, so dass viel Fläche mit Schrägen eingeschränkt ist. Daher meine Vermutung, dass die Genehmigungsbehörde vollgeschosserzeugende Gauben zulassen wird.Ich seh da keinen negativen Aspekt
Lieber so als anders herum.
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