ᐅ Gilt Traufhöhe auch für Erker?
Erstellt am: 16.03.19 14:04
ypg16.03.19 23:52
Untergeordnete Bauteile... werden die immer im Bebauungsplan genannt?
Und Gauben... #6 ist eine Gaube, auch ein untergeordnetes Bauteil...
Frag doch mal Dein Bauamt!
Und Gauben... #6 ist eine Gaube, auch ein untergeordnetes Bauteil...
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11ant17.03.19 02:38
Matze999 schrieb:
Muss dort die Traufhöhe auch beachtet werden, da im Bebauungsplan Dachaufbauten auch nicht explizit ausgenommen werden?Dachaufbauten haben keine eigene Traufhöhe und sind üblich von Dachneigungsvorgaben ausgenommen - nur selten werden extra Vorgaben für Gauben-Dachneigungen und -firstrichtungen genannt.Matze999 schrieb:
Wie sieht es denn dann mit Dachaufbauten aus (siehe beigefügtes Foto)?Allerdings mußt Du Dich schon entscheiden, ob Du nach "Dachaufbauten" fragst, oder nach "siehe beigefügtes Foto": eine Gaube wäre ein Dachaufbau; das auf dem Bild ist aber wohl eher ein Zwerchhaus: man sieht am unteren Bildrand eine einzelne Dachsteinreihe in der Flucht des Dachüberstandes, die Front des (dann eben nur vermeintlichen) Aufbaues führt aber die Außenwand des darunterliegenden Geschosses fort. Der Unterschied mag dem oberflächlichen Blick entgehen, hindert m.E. aber die rechtliche Einordnung als "Dachaufbau".Aus meiner Sicht ist das Beispiel also eher ein Dachdurchstoß denn ein Dachaufbau und hat demnach als Wandhöhe analog zur Traufhöhe deren Begrenzung einzuhalten.
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Escroda17.03.19 07:40
11ant schrieb:
Freilich gibt es Erker auch in DGOK, Erker gibt es auch in DG. Ob es sich in #4 um einen Erker handelt, geht aus dem Bild nicht hervor. Ich vermute eher ein Zwerchhaus. Ist aber auch egal, denn selbst wenn es ein Erker sein sollte, ist er nicht mehr untergeordnet und damit tendiere ich zur Unzulässigkeit. Allerdings hebt der Bebauungsplan in §3 (6) bei Staffelgeschossen die Traufhöhe auf, so dass ein argumentstarker Architekt vielleicht auch mit einem Zwerchhaus bei der Genehmigungsbehörde durchdringt.Matze999 schrieb:
Muss dort die Traufhöhe auch beachtet werden, da im Bebauungsplan Dachaufbauten auch nicht explizit ausgenommen werden?Nein, wenn es sich denn tatsächlich um einen Dachaufbau handelt und §2 (5) der örtlichen Bauvorschriften aus dem Bebauungsplan beachtet wird.Matze99917.03.19 13:52
ypg schrieb:
Untergeordnete Bauteile... werden die immer im Bebauungsplan genannt?
Und Gauben... #6 ist eine Gaube, auch ein untergeordnetes Bauteil...
Frag doch mal Dein Bauamt!Die Frage stelle ich mir halt auch, ob die Traufhöhe von untergeordneten Bauteilen halt tatsächlich im Bebauungsplan beschrieben sein muss oder, ob dies ggf. in einem anderen Gesetzt geregelt ist.
11ant schrieb:
Dachaufbauten haben keine eigene Traufhöhe und sind üblich von Dachneigungsvorgaben ausgenommen - nur selten werden extra Vorgaben für Gauben-Dachneigungen und -firstrichtungen genannt.
Allerdings mußt Du Dich schon entscheiden, ob Du nach "Dachaufbauten" fragst, oder nach "siehe beigefügtes Foto": eAlso unser primäres Ziel ist einen Erker im EG zu bauen und den dann hochzuziehen.
Sollte dies jedoch nicht möglich sein, ist die Alternative eine Gaube im DG zu installieren. So wie Du es darstellst sollte dies dann möglich sein, da Gauben keine Traufhöhe haben.
11ant17.03.19 16:36
Matze999 schrieb:
die Traufhöhe von untergeordneten Bauteilen... gibt es meines Wissens nicht. Natürlich kann auch eine Gaube eine Traufe im Sinne einer Regenrinne haben, aber die Traufhöhe im baurechtlichen Sinne meint die fiktive Kante "Schnittgerade von Außenwand und Dachhaut", bezogen auf den Hauskörper als solchen und nicht auf einzelne Aufbauten.Escroda schrieb:
denn selbst wenn es ein Erker sein sollte, ist er nicht mehr untergeordnetWarum ist es das Deiner Ansicht nach auch dann nicht ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Escroda17.03.19 18:31
11ant schrieb:
Warum ist es das Deiner Ansicht nach auch dann nicht ?Weil das Bauteil auf dem Foto erheblich das Erscheinungsbild des Gebäudes prägt und auch die Wohnfläche deutlich vergrößert.Ähnliche Themen