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Erstellt am: 02.10.18 09:36

1
11ant
03.10.18 15:33
tumaa schrieb:
Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung: GE
Da wäre eine hundertprozentige Wohnnutzung so außergewöhnlich, daß ich an der Zulässigkeit zweifle.
Climbee schrieb:
Wären die Garagen nicht weiterhin nutzbar? Sowohl als Garage als auch als Stauraum?
Ich würde eher an den dortigen Einbau des Kochstudios denken. Aber natürlich hätte es auch seinen Charme, da Abstellräume und womöglich gar den HAR zu haben.
tumaa schrieb:
Erst hieß es ....."Nachbarn könnten sich darüber beschweren, da es eine Gewerbefläche ist und vorne ist es ok bzw. dagegen kann sich niemand beschweren aus der Nachbarschaft (weil das alte Objekt auch dort stand)".
Innerhalb der Grundfläche eines Bestandsgebäudes zu bleiben, macht ein WA-Gebäude meines Wissens nicht für ein GE-Gebiet geeignet.
tumaa schrieb:
dann kam die Aussage : haben wir bereits entschieden und das würde nicht gehen, keine rechtliche Grundlage genannt,
Laß´ einen Baurechtler darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid einholen, da muß die Rechtsgrundlage genannt sein (auch der Gemeinderatsbeschluß als solcher muß von geltendem Recht gedeckt sein).

Sollte tatsächlich der Bestand eine sinnvolle Planungsgrundlage sein, wäre es sinnvoll, Nr. 24 einmal in den Abmessungen seiner Grundfläche und in seiner Kubatur (Dachform, -Neigung, Trauf- und Firsthöhe) zu benennen.

Mal so als kleiner Lesetip: https://www.hausbau-forum.de/threads/emisionsschutzbedenken-durch-sb-tankstelle.28758/
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
03.10.18 18:05
tumaa schrieb:
bzgl. der Garagen , da werde ich noch mal meinen Architekten fragen, danke !!

Bestand kann man stehenlassen - was sollte dagegen sprechen?
tumaa schrieb:
dann kam die Aussage : haben wir bereits entschieden und das würde nicht gehen, keine rechtliche Grundlage genannt, natürlich werde ich die Leitung noch mal sprechen, sowas reicht nicht aus für mich.

es spricht momentan nichts dagegen, dass das Objekt weiter nach hinten gebaut wird........

Ohne Anwalt.... äh Architekt würde ich dort gar nichts planen Zumindest nicht die Lage auf dem Grundstück !
T
tumaa
03.10.18 18:10
ypg schrieb:
Bestand kann man stehenlassen - was sollte dagegen sprechen?



Ohne Anwalt.... äh Architekt würde ich dort gar nichts planen Zumindest nicht die Lage auf dem Grundstück !

habe mal Fotos von den Garagen hochgeladen ...das Dach ist vom Nachbarn .....

Braunes Garagenrolltor vor vernachlässigtem Einfahrtsbereich mit Unkraut und Sträuchern.


Außenansicht eines Hauses mit zwei braunen Garagen-Toren und ungepflegtem Vorgarten
Y
ypg
03.10.18 18:13
tumaa schrieb:
habe mal Fotos hochgeladen ...das Dach ist vom Nachbarn .....

Was ist das jetzt?

ich versteh eigentlich gar nicht, dass man die Maße vom Grundstück nicht im Kopp hat
T
tumaa
03.10.18 18:47
ypg schrieb:
Was ist das jetzt?

ich versteh eigentlich gar nicht, dass man die Maße vom Grundstück nicht im Kopp hat

sorry .....weiß nur, wie groß das Grundstück ist ......

das Grundstück wurde noch nicht vermessen.

Habe es mal online gemacht (hoffe war korrekt , Tim-online):

Höhe ca. 44,6m (linke Seite) - 48,5m (rechte Seite)
Breite im unteren Teil ca. 22,8m
Breite im oberen Teil ca. 28m

Baugrenze wurde ignoriert ......
T
tumaa
13.10.18 12:43
Hallo zusammen!

Update:

Habe so gut wie meinen Architekten in den Wind geschossen .......Die Gründe dafür? Will es hier nicht alles erklären ..........


Will jetzt anders vorgehen....wollte mit 2 Entwürfen zu einem neuen Architekten gehen und ggf. einiges noch ändern lassen.

Habe ja mal 2 Grundrisse im Anhang eingefügt, beide gefallen mir/uns ....


Würde beim 1.Grundriss nur 1 Bad im OG lassen und das Andere würde entfallen, dafür unten noch das Gäste-Wc mit einer Dusche ausstatten lassen.

Beim 2. Grundriss passt soweit alles auf den ersten Blick .....


Macht mein Vorgehen überhaupt Sinn und was hält ihr von den Grundrissen ?!


Danke für eure/n Mühe und Rat !!!!!!!


Ein schönes Wochenende !!!

LG

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