ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Caspar202025.09.18 17:06
kleinhexli schrieb:
Wir hatten schon Glück, dass wir überhaupt einen Kredit für den Hauskauf bekommen haben. Das war wahnsinnig knapp.Dann ist es noch weniger was; selbst wenn saldotechnisvh was unter dem Strich überbleiben würde.
Die 72000 kommen über 10J rein; die Kosten/Gebühren alle jetzt.
ypg26.09.18 23:42
CarinaM schrieb:
ie schaut es noch mal damit aus, wenn man seine einzige vorhandene (kleinere) Wohnung zur Teilfinanzierung verkauft und später zum Tag der Baugenehmigung des neuen Hauses, dann keine Immobilie mehr besitzt. Wird das gefördert?kleinhexli schrieb:
Also könnte, rein theoretisch, jeder, der sein Haus vor dem 01.01.2018 gekauft hat, dieses verkaufen und erneut kaufen, um in die Förderung zu gelangen?
Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein..1.Quelle:
die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben,...
2.Quelle:
für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie.
3.Quelle
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Dabei ersetzt der zweite Satz natürlich nicht den ersten, sondern ergänzt ihn nur.
Schaltet schon wieder das Dollarzeichen das Hirn aus?
Sorry, aber die Voraussetzungen sind doch ganz klar und eindeutig geschrieben.
Jedem Betroffenen ist es gegönnt, KfW zu beantragen. Aber was hier diskutiert wird: Verkauf, um wieder zu kaufen, demonstriert mit Sicherheit keine Intelligenz. Mal von den Nebenkosten ganz abgesehen die bei Verkauf, Umzug, Zwischenmiete, Kauf und wiederholter Umzug entstehen würden.
face2627.09.18 09:43
ypg schrieb:
Sorry, aber die Voraussetzungen sind doch ganz klar und eindeutig geschrieben.
Jedem Betroffenen ist es gegönnt, KfW zu beantragen. Aber was hier diskutiert wird: Verkauf, um wieder zu kaufen, demonstriert mit Sicherheit keine Intelligenz. Mal von den Nebenkosten ganz abgesehen die bei Verkauf, Umzug, Zwischenmiete, Kauf und wiederholter Umzug entstehen würden.Naja ...
Quellen:
„Es gilt Ihre Situation an dem Tag, an dem Sie für Ihr neues Zuhause den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.“
.... ich habe Eigenheimzulage schon erhalten...
„Ja, auch dann können Sie das Baukindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie die mit der Eigenheimzulage geförderte Wohnimmobilie inzwischen wieder verkauft haben.“
Und noch einige andere Aussagen so wie zum Beispiel schon welche direkt nachgefragt haben bei der KfW.
Mag jeder selber beurteilen in welchen Konstellationen das Sinn macht und wann nicht.
IMHO ist das aber nicht hirnrissig drüber nachzudenken und Konstellationen durch zu spielen. Vor allem wenn man die Immobilie vielleicht so oder so verkaufen will...
Caspar202027.09.18 09:57
Quelle KFW:
"Kann ich Baukindergeld beantragen, wenn wir schon eine Wohnimmobilie haben?
Nein, wir fördern Sie nur, wenn Ihr neues Zuhause am Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschreiben oder die Baugenehmigung erhalten, Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. Eine Ferienwohnung bzw. Ferienhaus zählt nicht dazu."
Und wie schon sagte. Der Hinweis ist bezüglich der Eigenheimzulage ist auch bei der KfW Webseite zu lesen.
Wenn allerdings das einzige Eigentum die zur Zeit bewohnte Immobilie ist, dann ist das schon ein ziemlicher Spagat den man aufs Tapet legen muss
"Kann ich Baukindergeld beantragen, wenn wir schon eine Wohnimmobilie haben?
Nein, wir fördern Sie nur, wenn Ihr neues Zuhause am Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschreiben oder die Baugenehmigung erhalten, Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. Eine Ferienwohnung bzw. Ferienhaus zählt nicht dazu."
Und wie schon sagte. Der Hinweis ist bezüglich der Eigenheimzulage ist auch bei der KfW Webseite zu lesen.
face26 schrieb:Zumindest sehe ich durchaus ein par Konstellationen wo es Sinn machen können (studentenbude mal gekauft, oder ne Wohnung geerbt).
Mag jeder selber beurteilen in welchen Konstellationen das Sinn macht und wann nicht.
IMHO ist das aber nicht hirnrissig drüber nachzudenken und Konstellationen durch zu spielen. Vor allem wenn man die Immobilie vielleicht so oder so verkaufen will...
Wenn allerdings das einzige Eigentum die zur Zeit bewohnte Immobilie ist, dann ist das schon ein ziemlicher Spagat den man aufs Tapet legen muss
Spunk27.09.18 17:24
face26 schrieb:
Mag jeder selber beurteilen in welchen Konstellationen das Sinn ergibt und wann nicht.
IMHO ist das aber nicht hirnrissig drüber nachzudenken und Konstellationen durch zu spielen. Vor allem wenn man die Immobilie vielleicht so oder so verkaufen will...Wenn es ranpasst, why Not? Subventionen sind zum Abgreifen da.
Und wenn man in der Familie ohne GrErwSt rumreicht, VK hoch ansetzen, weil die Abschreibung (2% p.a.) auch unter den steuerbaren Gewinn fällt, wenn man innerhalb der 10-Jahren Spekulatius-Frist verkauft.
Also vorher über die Tücken des Steuerrechts schlau machen.
Caspar202027.09.18 18:00
Spunk schrieb:
Und wenn man in der Familie ohne GrErwSt rumreichNicht vergessen sollte man die meldebestätigung. Also, das man nicht nur die Wohnungen sondern auch was anderes (nämlich sich selbst) herum reichen muss.
Spunk schrieb:
Subventionen sind zum Abgreifen da.In der freien Wirtschaft/Landwirtschaft gibt's Berater die auf Subventionen und Förderprogramme spezialisiert sind
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