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ᐅ Baukostenentwicklung noch normal???


Erstellt am: 11.09.18 20:07

Fuchur12.09.18 22:12
Naja, da waren wir zu nachlässig und haben das zu spät erkannt. Ich habe immer wieder in den letzten Monaten nach der Einhaltung des Budgets gefragt. "Kein Problem", "Budget ist großzügig", "Das bekommen wir gut hin", "Machen Sie sich keine Sorgen, wir bauen Ihr Haus", "Haben Sie Vertrauen, dafür bin ich als Architekt da", "Wir sind doch die Experten und beraten Sie".

Ich habe auch immer wieder nach konkreten Berechnungen gefragt, worauf es stets Ausflüchte gab bzw. auf die Zeit nach dem Bauantrag verwiesen wurde.

Erst als jetzt für das Förderdarlehen die Bank auf eine Kostenberechnung nach DIN bestand, habe ich das so durchgesteuert und zur Bedingung für jegliche weitere Leistung gemacht.

Der aktuelle Stand ist: Es liegt uns keinerlei schriftliche Kostenberechnung vor. Das Rohbauangebot sollte die Grundlage zur Erstellung eines solchen werden.

Nochmal, dass unser Wunschhaus für 400k nicht wird, das ist uns lange klar und ok. Wir sind nur von der Dimension überrascht. Und als ich direkt angesprochen habe, dass ich sauer bin und wenn ich sage 400, dann nicht kommentarlos 650 aus dem Ärmel schüttel, da bekommt man zur Antwort "lassen Sie uns erst mal die restlichen Gewerke ausschreiben und dann schauen wir, wo wir stehen. Das wird schon".

Ja, wir haben viel gelernt für das nächste Haus. Nur dass wir eigentlich nur eines im Leben bauen wollen. Und das sage ich, noch bevor der erste Stein liegt...
Fuchur12.09.18 22:17
Dr Hix schrieb:
Kann er eigentlich lt. HOAI nur dann, wenn auch entsprechend der Höchstsatz vertraglich zugrunde gelegt wurde. Ansonsten gilt: Keine Vereinbarung bzgl. der Sätze = Mindestsatz
Ist das so? Ich habe das so verstanden, dass das Honorar auf anderer Grundlage abgerechnet werden kann, so lange es zwischen Mindest- und Höchstsatz liegt. Was dann hieße: Braucht er so wenige Stunden, dass er unter den Mindestsatz rutscht, dann kann er die Differenz einfach nachfordern. Überschreitet die Stundenabrechnung den Höchstsatz, kann ich weitere Zahlungen verweigern.
Dr Hix12.09.18 22:26
Fuchur schrieb:
Ist das so?

Grundsätzlich nicht verkehrt, was du da schreibst. Aber es gilt eben auch §7 Abs.5 HOAI
(5) Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, wird unwiderleglich vermutet, dass die jeweiligen Mindestsätze gemäß Absatz 1 vereinbart sind.
HilfeHilfe13.09.18 05:29
Ich würde dem Typ und seinen Aussagen nicht mehr vertrauen . Die Bank braucht doch auch keine Grundlage zur Finanzierung ?
Zaba1213.09.18 08:54
HilfeHilfe schrieb:
Ich würde dem Typ und seinen Aussagen nicht mehr vertrauen . Die Bank braucht doch auch keine Grundlage zur Finanzierung ?
Du meinst „eine“!
Zaba1213.09.18 09:02
Das wird dem Berufstand zwar nicht gerecht, aber ich hätte an eurer Stelle mich nie auf Abrechnung nach HOAI eingelassen und hätte solange gesucht bis ich jemanden finde der eine pauschale fixe Summe akzeptiert.

Das dein Architekt den Höchstsatz nimmt ist ne Sauerei. Üblich für Einfamilienhaus sind III und Mittelsatz.

Und noch was - dieses „das wird schon“ und „lassen Sie uns alle Ausschreibungen abwarten“, kann er sich in den Allerwertesten schieben. Wo will er denn das Geld bei dem nicht-Standard rausholen? Mach nen cut und gehe mit den Plänen zu einem GU (4-5 GUs) lass dich beraten, wo Kosteneinsparungen sind und Bau mit dem favorisierten. Nutze den Herbst und Winter für die Vorbereitung und im besten Fall kannst du im Frühjahr anfangen. Die GU wollen ihre Auftragsbücher für Anfang 2019 auch füllen.

Lass die Vorsprünge weg, mach nur Putz, weiße Kunststoff-Fenster, Schornstein samt Kamin weg, eine dezentrale Lüftungsanlage, nur Gas wenn’s geht, lass die Überdachungen um den Eingang und die Terrasse weg, mache ein Carport mit Geräteraum, mache die Böden und Wände selbst, keine Hebeschiebetüren, nimm die tote Mauer um den Schornstein weg, verlege die Keller-Fliesen (Online bis 10€) im Keller selbst und lass dir einen WU-Keller gegenrechnen, der muss nicht verputzt bzw. abgedichtet werden. Überall Standardhöhen 2,64 und 2,38. Falls du Spots in der Decke geplant hast dann auch die raus. Keine gefliesten Duschen, Wandfliesen nur halbhoch. Fliesen nur bis 30€ und nur Standardgröße 30x60 egal ob Wand oder Boden, keine Einbuchtungen im Bad, keine Edelstahlschienen, kein Mosaik.

Das allein sind schon 80-100k€ Ersparnis.
Wenn das nicht reicht muss Du an die Hausgröße ran und die Baugenehmigung neu erstellen lassen.

Hab ja gesagt, viele kleine Tode oder ein großer Tod mit Keller raus und Carport rein. Dann fällt zwar das Arbeitszimmer raus und wird ein Technikraum aber dann sieht das Haus von außen so aus wie geplant.
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