ᐅ Baukostenentwicklung noch normal???
Erstellt am: 11.09.18 20:07
Fuchur 12.09.18 19:47
Eine weitere Einsparungsmöglichkeit bzw. das, was als erstes umgesetzt wird, ist die Streichung bzw. deutliche Reduzierung des Kniestocks im DG.
Dr Hix 12.09.18 20:15
Der Architekt hat im Zuge der Leistungsphase 1 euer Budget zu erfragen und sich anschließend bei der Planung auch danach zu richten. Ist diese Planung später nicht im Rahmen der vorgegebenen Kosten, ist das Werk des Architekten damit mangelhaft.
Der Architekt hat dann selbstverständlich das Recht entsprechend nachzubessern und ihr wäret auch verpflichtet gewisse Einsparungen hinzunehmen (weniger Wohnfläche gehört allerdings NICHT dazu).
Schafft er es am Ende nicht auf diesem Wege das vorgegebene Budget zu halten (+/- übliche Toleranzen), verliert er damit seinen Anspruch auf Honorar.
Dazu findest du im Deutschen Architektenblatt einen Artikel namens "Kostenbremse kann teuer werden" vom 30.03.2017. Sollte sich via Google finden lassen.
Der Architekt hat dann selbstverständlich das Recht entsprechend nachzubessern und ihr wäret auch verpflichtet gewisse Einsparungen hinzunehmen (weniger Wohnfläche gehört allerdings NICHT dazu).
Schafft er es am Ende nicht auf diesem Wege das vorgegebene Budget zu halten (+/- übliche Toleranzen), verliert er damit seinen Anspruch auf Honorar.
Dazu findest du im Deutschen Architektenblatt einen Artikel namens "Kostenbremse kann teuer werden" vom 30.03.2017. Sollte sich via Google finden lassen.
Alex85 12.09.18 20:20
Zaba12 schrieb:
Die Ausschreibungsphase kostet halt. Aber für ein einzelnes Angebot soviel zu nehmen ist unterste Schublade?Naja. Der Bauherr ist hier zweigleisig gefahren: Ausschreibung von Einzelgewerken und Ausschreibung für einen GU. Ich finde, das sind schon zwei Paar Schuhe, die Mehraufwand abseits des pauschalen Honorars rechtfertigen können (ohne behaupten zu wollen, die HOAI verinnerlicht zu haben - furchtbares Pamphlet!)
Fuchur 12.09.18 20:41
Ja, das sehe ich auch so. Allerdings lauern dort 2 dicke Probleme:
- die von Gerichten tolerierte Abweichung zwischen der Grundlage aus Leistungsphase 1 und den tatsächlichen Baukosten ist sehr groß und da könnten wir gerade noch drunter fallen. Außerdem versucht sich der Architekt (ob bewusst oder nicht weiß ich nicht) dem zu entziehen, indem immer wieder Leistungen aus verschiedenen LP vermischt werden, er drängt z.B. jetzt schon (nach Bekanntwerden des Rohbaupreises!!!) darauf, weitere Leistungen der Leistungsphase 5 und 6 zu erbringen. Das haben wir gestoppt und jegliche weitere externe Aufträge bis zur Klärung untersagt.
- Aus Gründen der Flexibilität, aber auch auf Anraten hinsichtlich günstigerer Planungskosten haben wir eine Abrechnung nach Stundensatz vereinbart. Mindestens mal bis zum Höchstsatz kann der Architekt also noch Rechnungen schreiben und tut das auch. Erst wenn der Satz erreicht wäre, könnten wir theoretisch "kostenloses" Weiterarbeiten verlangen. Schwierig, da die Rechnungen schon bezahlt sind. Und dann droht die Gefahr, dass die Bausumme neu kalkuliert wird und damit auch die Architektenkosten steigen. Natürlich haben wir den Fehler inzwischen erkannt, hilft aber erst für das nächste Haus.
Alex85 schrieb:
Der Bauherr ist hier zweigleisig gefahren: Ausschreibung von Einzelgewerken und Ausschreibung für einen GU. Ich finde, das sind schon zwei Paar Schuhe, die Mehraufwand abseits des pauschalen Honorars rechtfertigen könnenNein, das war ein bißchen anders. Wir haben vor einer Weile die Weiterplanung externer Leistungen gestoppt und die Bedingung gestellt, eine ordentliche Kostenberechnung nach DIN zu erhalten. Daraufhin wurde ein Rohbauangebot eingeholt. Da wir aktuell weder für jedes weitere Angebot einen 4-stelligen Betrag hinlegen wollen, noch den Architekten für das Versenden der Unterlagen bezahlen wollen, haben wir die übrigen Angebote selbst eingeholt unter Vorlage der Bauantragsunterlagen und des Baugrundgutachtens. In diesen Angeboten steckt also eine gewisse Unschärfe, was am Ende aber sicher nicht zu unseren Gunsten ausfallen wird. Daher die von uns gesetzte rote Linie bei 500k und die Frage, was wir dafür bekommen.
Dr Hix 12.09.18 21:04
Fuchur schrieb:
Mindestens mal bis zum Höchstsatz kann der Architekt also noch Rechnungen schreiben und tut das auch.Kann er eigentlich lt. HOAI nur dann, wenn auch entsprechend der Höchstsatz vertraglich zugrunde gelegt wurde. Ansonsten gilt: Keine Vereinbarung bzgl. der Sätze = Mindestsatz
Fuchur schrieb:
Abweichung zwischen der Grundlage aus Leistungsphase 1 und den tatsächlichen BaukostenWenn ihr bereits bei der Ausschreibung seid, schuldet der Architekt euch doch auch noch die Kostenberechnung aus Leistungsphase 3. Was ist damit?
HilfeHilfe 12.09.18 22:08
Was eine harakiri Aktion . Der nimmt euch aus
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