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ᐅ Bungalow mit ausgebautem DG 135 m² (Laien)Entwurf bitte bewerten


Erstellt am: 26.03.18 21:28

1
11ant
27.03.18 19:59
jawknee schrieb:
Wir reden glaub ich aneinander vorbei 😉 Wahlrecht innerhalb eines Teilgebietes gibt es eben nicht.
Weshalb ? - ich verstand
jawknee schrieb:
wodurch man nun auf das ganze Gebiet gesehen natürlich zwischen den drei Varianten wählen kann, allerdings muss das Grundstück auch im entsprechenden Teilbereich liegen.
bislang so, daß man in 1.1 zwischen "alt" und "1.1 neu" und in 1.2 zwischen "alt" und "1.2 neu" wählen kann; und nahm an, 1 sei in 1.1 und 1.2 aufgeteilt. Gibt es stattdessen 1.1 und 1.2 nur als Abspaltungen, und 1 ist nicht die Obermenge von 1.1 und 1.2, sondern ein daneben liegendes unverändert gebliebenes Gebiet ?
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
J
jawknee
27.03.18 20:14
11ant schrieb:
Gibt es stattdessen 1.1 und 1.2 nur als Abspaltungen, und 1 ist nicht die Obermenge von 1.1 und 1.2, sondern ein daneben liegendes unverändert gebliebenes Gebiet ?

So hab ich das gemeint.
Früher gabs nur 1 und jetzt neben der 1 zusätzlich 1.1 und 1.2.

Ich verstehe, dass man das mit dem "auch" vielleicht anders interpretieren kann, aber ich bin mir da eigentlich recht sicher, dass da wirklich jeder Teilbereich nur die jeweils eine Variante zulässt, da mir der Makler damals diese auch so dargelegt und entsprechend im Plan markiert hat noch bevor ich den Bebauungsplan überhaupt selbst gesehen hab:
WA1 = fränkischer Stil (Satteldach)
WA1.1 = Bungalow (Walmdach)
WA1.2 = mediterraner Stil / Stadtvilla (Zeltdach)

Und weiter unten steht auch noch, dass bewusst "Quartiere" gebildet werden (war auf dem letzten Screen nicht zu sehen) innerhalb derer man nicht mischen darf.
1
11ant
27.03.18 20:18
jawknee schrieb:
aber ich bin mir da eigentlich recht sicher, dass da wirklich jeder Teilbereich nur die jeweils eine Variante zulässt,
Wenn es drei Bereiche gibt (1.alt, 1.1 und 1.2), dann wohl ja. Ich nahm an, 1 sei restlos in 1.1 und 1.2 aufgeteilt und man dürfte in 1.1 und 1.2 auch die bisher schon mögliche Bauweise wählen, nur nicht die des anderen Teilgebietes.
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C
Climbee
28.03.18 09:59
jawknee schrieb:
ich bin mir da eigentlich recht sicher

wenn Du dir hier nur "eigentlich recht sicher" bist, würde ich in jedem Fall nach 100%iger Klärung streben und in der zuständigen Baubehörde mal nachfragen.
Das würde für dich ja schon eine Menge mehr Möglichkeiten bedeuten.
J
jawknee
29.03.18 11:18
So sicher ich mir war, habt ihr mich jetzt doch etwas verunsichert 😉

Hab jetzt nochmal bei der Gemeinde nachgefragt, aber es war schon so wie ich dachte. Bei meinem Grundstück ist ausschließlich die Bungalow-Variante erlaubt.
Dabei habe ich jetzt auch noch erfahren, dass die Garage auch mit Walmdach gebaut werden muss, das kam aus dem Bebauungsplan heraus tatsächlich bei mir anders an.
1
11ant
29.03.18 19:57
jawknee schrieb:
dass die Garage auch mit Walmdach gebaut werden muss, das kam aus dem Bebauungsplan heraus tatsächlich bei mir anders an.
In der Bilddarstellung geht es in diesem Punkt um die symbolische Hausplatzierung. Die vermeintlichen Satteldächer sollen da wohl nur die Firstrichtungen zeigen.
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wa1bebauungsplanbungalowwalmdach