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ᐅ Dachplanung - Nur Satteldach oder Krüppelwalmdach erlaubt


Erstellt am: 18.04.16 11:36

E
Evolith
18.04.16 11:36
Hallo zusammen,

Wir ärgern uns gerade mit unserer Baufirma bzw. unserer Kontaktperson rum.
Wir haben einen Bungalow (14,5 × 14 m) mit Walmdach geplant.
Nun haben wir erfahren, dass laut Bebauungsplan nur Satteldach oder Krüppelwalmdach (wobei wir den bis 1,50m runter ziehen dürften und damit fast ein Walmdach hätten) erlaubt ist.
Nur geht auf einen nahezu quadratischen Grundriss gar kein Krüppelwalmdach meines Wissens. Ist das richtig oder geht das trotzdem?
B
Bauexperte
18.04.16 11:56
Hallo Silvi,
Evolith schrieb:

Nun haben wir erfahren, dass laut Bebauungsplan nur Satteldach oder Krüppelwalmdach (wobei wir den bis 1,50m runter ziehen dürften und damit fast ein Walmdach hätten) erlaubt ist.
Wessen Job war es denn, den Bebauungsplan zu lesen/zu verstehen?
Evolith schrieb:

Nur geht auf einen nahezu quadratischen Grundriss gar kein Krüppelwalmdach meines Wissens. Ist das richtig oder geht das trotzdem?
Wie lauten denn die weiteren Angaben? Trauf- oder Firsthöhe? Drempel? DN?


Grüße, Bauexperte
E
Evolith
18.04.16 12:00
Aus meiner Sicht die Firma. Ich bin Laie und habe keine Ahnung was welches Dach ist.

Firsthöhe liegt bei 10,×× m. Traufhöhe bei 4,40m. Dachneigung bei 35-42 Grad.
Wir bauen einen Bungalow.
B
Bauexperte
18.04.16 12:19
Hallo Silvi,
Evolith schrieb:

Firsthöhe liegt bei 10,×× m. Traufhöhe bei 4,40m. Dachneigung bei 35-42 Grad.
Wir bauen einen Bungalow.
Bei einer erlaubten Firsthöhe von 10.00 m plus x ist ein Bungalow tatsächlich erlaubt? Sicher? Oder meinst Du eher einen I-Geschosser mit DG?

Anyway - bei den übrigen Parametern TH 4.40/DN 35-42° m bilden sich automatisch 2 Giebelseiten, da ein DG entsteht und damit ist auch ein Krüppelwalmdach bei einem quadratischen Grundriss möglich. Ist natürlich eine Kostenfrage, inwieweit die erforderlichen Anpassungen an den Bebauungsplan von Deiner Ursprungsplanung in Sachen Ausnutzung TH, DN und Drempel abweichen.

Grüße, Bauexperte
E
Evolith
18.04.16 12:28
Es ist keine Geschossanzahl angegeben. Nur die maximale First- und Traufhöhe.
Aber ja, unser Bungalow ist quasi ein Eingeschosser mit Dachboden. Wusste nicht dass man da Unterschiede macht. Wegen der heftigen Dachneigung ist der Dachboden schon fast ausbaufähig.

Wie viel teurer ist denn der Krüppelwalmdach? Wir haben bisher sehr gut geplant. Bei fast allen Punkten ist es bisher ein bisschen günstiger geworden. Das wird aber denke ich nicht die plötzlichen Mehrkosten Decken und nachfinanzieren ist nicht drin.

Mich ärgert es nur so, dass er den Bebauungsplan lange genug hatte und uns dafür das Haus geplant hat. Wir stehen kurz vor dem Bauantrag. Wir Hoffen dass uns eine Freistellung genehmigt wird, aber gut sieht es nicht aus
B
Bauexperte
18.04.16 12:44
Hallo Silvi,
Evolith schrieb:

Es ist keine Geschossanzahl angegeben. Nur die maximale First- und Traufhöhe.
Anhand der Daten läßt sich darauf schließen, daß ausschließlich I-Geschosser erlaubt sind, welche aber im Resultat rechnerisch einen II-Geschosser ergeben; dafür steht die Max. erlaubte FH. Dazu braucht es keine weitere Angabe der erlaubten Geschossigkeit.
Evolith schrieb:

Aber ja, unser Bungalow ist quasi ein Eingeschosser mit Dachboden. Wusste nicht dass man da Unterschiede macht. Wegen der heftigen Dachneigung ist der Dachboden schon fast ausbaufähig.
Dann baust Du auch keinen Bungalow; der hat nämlich kein DG
Evolith schrieb:

Wie viel teurer ist denn der Krüppelwalmdach? Wir haben bisher sehr gut geplant. Bei fast allen Punkten ist es bisher ein bisschen günstiger geworden. Das wird aber denke ich nicht die plötzlichen Mehrkosten decken und nachfinanzieren ist nicht drin.
Das kann ich Dir nicht beantworten, da ich weder die Entwürfe, noch die Kalkulation Deines Anbieters kenne.
Evolith schrieb:

Mich ärgert es nur so, dass er den Bebauungsplan lange genug hatte und uns dafür das Haus geplant hat. Wir stehen kurz vor dem Bauantrag. Wir Hoffen dass uns eine Freistellung genehmigt wird, aber gut sieht es nicht aus
Würde ich vorher beim Bauamt anfragen; Freistellungen haben nur bei guter Begründung Aussicht auf Erfolg oder aber, wenn in der _direkten_ Umgebung schon vergleichbare Genehmigungen erteilt wurden.

Grüße, Bauexperte
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