Dazu müsste dann die Energiequelle ja erstmal trotzdem eine hohe Temperatur bereitstellen, die dann für die Fußbodenheizung wieder künstlich gesenkt wird --> Effizienz fürn Ar... ;)
...Die üblicherweise eingebaute Fußbodenheizung ein Niedertemperatursystem (wg. Energieeffizienz) ist, dass sich mit dem wasserführendem Handtuchheizkörper nicht verträgt. Dieser benötigt üblicherweise eine deutlich höhere Vorlauftemperatur.
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben und auch nur von dieser verwendet. Die Gewerbesteuer hat zwar eine Umlage, die Grundsteuer jedoch nicht (direkt). Über Samtgemeinde-/ oder Kreisumlagen wird das Geld dann doch noch was "umgeschichtet" ;)
Die Beleihung erfolgt auf das Grundstück, nicht auf das Haus. Die Grundschuldbestellung kann beim Notar am gleichen Tage wie der Kaufvertrag unterschrieben werden. Wenn es in Buchholz in Niedersachsen ist, muss dann die Kommunalaufsicht noch eine Genehmigung nach § 121 Abs. 1 NKomVG ausstellen...
Die Ersparnis dürfte etwas größer sein, da die 3% "mehr" Umsatzsteuer von der Gesamtsumme berechnet werden, also (geschätzt) 300.000€, also 9.000€ mehr Umsatzsteuer blechen. Dafür kann man sich eine schöne goldene Toilette einbauen ;)
Das, was der "Otto Normal" als erschlossen ansieht, muss nicht zwangsläufig rechtlich erschlossen sein. Des Weiteren gibt es im Beitragsrecht die Unterscheidung zwischen der sachlichen Beitragspflicht und der persönlichen. Dazwischen kann auch mal ein-vier Jahr rechnen in einer Behörde liegen...
Der Kaufvertrag an sich wird selten "Stolperfallen" haben, interessanter ist die Beschaffenheit des Grundstücks --> Bodengutachten machen lassen so schnell wie möglich. Denn ansonsten könnte das Traumhaus entweder a) zusammenbrechen oder b) deutlich teurer werden als erwartet.
ohne Bebauungsplan, dann aber eine Grundflächenzahl von 0,3 passt nicht so richtig zusammen.
Aus so einem Miniausschnitt, der dann auch noch rot durchkreuzt ist, kann man leider nicht sonderlich viel erkennen
Sowas hatte ich befürchtet...
Geht nur um das eine Grundstück in dem Sondergebiet, genau. Das allgemeine WA kann (meinetwegen) ja so bleiben. Wenn die Gemeinde das natürlich als Blanko-Scheck sieht das halbe Dorf umzuplanen, sieht das Loch im Geldbeutel sehr groß aus.
Die Gemeinde würde ein...
Bevor man kauft, kann der Eigentümer eine Bescheinigung bei der Gemeinde über bezahlte Beiträge anfordern, dort sollte dann erwähnt sein, ob ein Erschließungsbeitrag schon festgesetzt wurde, dann ist die sachliche Beitragspflicht auf jeden Fall eingetreten
KFW 100 gibt es aber aktuell nicht mehr. Ein Stand heute genehmigungsfähiges Haus entspricht der Energieeinsparverordnung, die zurzeit quasi Kfw 70 ist.