Hi zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich lese das es in NRW wie folgt ist Wintergärten dürfen eine Max. Bruttogrundfläche von 30qm² nicht überschreiten, um Genehmigungsfrei zu sein. Meine Frage, ist das die Dachfläche inkl. Dachrinne etc. oder zählt die Außenwand inkl. Putz etc...