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mlnd9106
@hanghaus2023 Danke für die Mühe
EG das übliche + Reserve für Büro, wenn im UG dann die Wohnung ist.
DG: Schlafzimmer, Bad für 4 Pers.
Wie gesagt, es gibt Pläne, wir kriegen alles unter auch mit dem Bebauungsplan, Grundriss passt auch.
OK Fußboden EG bzw. UG darf maximal 60cm über den Geländeschnitt, das limitiert nicht per se die Gebäudehöhe, oder bin ich da falsch gewickelt?
Jain... angedacht wäre: UG: Eingang, perspektivisch Möglichkeit zur Einliegerwohnung (Schwiegereltern und irgendwann wir selbst), zu Beginn 2x Büro, Gäste-WC/Dusche + Lagerfläche/ Keller.Mit 60cm über mittleren Gelände ist es dann max. so möglich. Da braucht man kein ausgebautes Dach. Ergo auch keinen Kniestock.
EG das übliche + Reserve für Büro, wenn im UG dann die Wohnung ist.
DG: Schlafzimmer, Bad für 4 Pers.
Wie gesagt, es gibt Pläne, wir kriegen alles unter auch mit dem Bebauungsplan, Grundriss passt auch.
OK Fußboden EG bzw. UG darf maximal 60cm über den Geländeschnitt, das limitiert nicht per se die Gebäudehöhe, oder bin ich da falsch gewickelt?
So wäre der Plan, allerdings oben mit dem erlaubten Kniestock