Argumente für Befreiung vom Bebauungsplan - Kniestockerhöhung

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M

mlnd9106

@hanghaus2023 Danke für die Mühe:)
Mit 60cm über mittleren Gelände ist es dann max. so möglich. Da braucht man kein ausgebautes Dach. Ergo auch keinen Kniestock.
Jain... angedacht wäre: UG: Eingang, perspektivisch Möglichkeit zur Einliegerwohnung (Schwiegereltern und irgendwann wir selbst), zu Beginn 2x Büro, Gäste-WC/Dusche + Lagerfläche/ Keller.
EG das übliche + Reserve für Büro, wenn im UG dann die Wohnung ist.
DG: Schlafzimmer, Bad für 4 Pers.

Wie gesagt, es gibt Pläne, wir kriegen alles unter auch mit dem Bebauungsplan, Grundriss passt auch.

OK Fußboden EG bzw. UG darf maximal 60cm über den Geländeschnitt, das limitiert nicht per se die Gebäudehöhe, oder bin ich da falsch gewickelt?
So wäre der Plan, allerdings oben mit dem erlaubten Kniestock
 
M

mlnd9106

Danke für die bisherigen Antworten, aber ich weise nochmal auf die eigentliche Frage hin.

Mit welchen Argumenten kann man beim Bauamt in einem ersten Gespräch ankommen, um nicht direkt auf Ablehnung zu stoßen.

Ich bin ob der mehrheitlich gefühlten negativen Grundstimmung doch etwas erstaunt und überlege tatsächlich den Post einfach wieder zu löschen und das Forum wieder zu verlassen @hanghaus2023 ich nehme dich mal aus.
Eigentlich gehen alle Antworten an der Frage vorbei, dafür gibt es Kritik an Entscheidungen, Unterlagen bzw. Mutmaßungen was wir brauchen oder nicht.

Wir sehen das pragmatisch: Wir haben genug Platz um alles unterzukriegen, ohne vom Bebauungsplan abzuweichen, oder irgendwas individuelles/ völlig frei geplantes zu brauchen -> Wir wollen nicht unbedingt anders bauen als der Bebauungsplan erlaubt. Es gab lediglich den Hinweis, wenn man den Kniestock befreit bekommt, wäre das DG komfortabler, bzw. ein kleineres/ effizienteres Haus möglich, weil des EG größer wird als man es bräuchte. Keller ist gesetzt. Aber egal wie viel in den und das EG rein passt/ wie groß das wird, das DG gibt’s immer mit dazu. Ob bezahlter Architekt oder nicht, generell falsch ist die Aussage bzgl. Kniestock nicht. Wenn es also die Möglichkeit gibt, daran was zu machen, bzw. zu fragen, wie das Bauamt dazu stünde, why not?

Natürlich gibt es andere Möglichkeiten, natürlich können wir zu 10 Architekten rennen, allen einen 1000er geben und die was machen lassen – dann haben wir am Ende 10 Architekten, von denen jeder an den Entwürfen der anderen bestimmt etwas findet, das er anders machen würde. – Legitim ist das, wir sind dann nur erstmal auch nicht viel weiter, haben aber 10k weniger auf dem Konto. Wenn dann alles gut läuft und wir jemanden finden der das baut, haben wir ein völlig individuelles Haus, das wir eigentlich nicht wirklich brauchen und auch gar nicht zwingend wollen.
 
M

mlnd9106

Bevor ich mir dahingehend Gedanken mache, unbedingt anders bauen zu wollen als der Bebauungsplan erlaubt, würde ich mir mein gewünschtes Raumprogramm erstellen und schauen, wie ich das unterbringen könnte.
Das Grundstück hat Potential, was man eventuell gar nicht erkennt, wenn man sich zu sehr mit etwas beschäftigt, was gar nicht sein muss.

Zu den von Dir genannten Argumenten: bei einer Grundflächenzahl von 0,25 haben die meisten Argumente gar keinen Halt. Eure Forderungen wirken sich nicht positiver auf das Grundstück oder die Umgebung aus. Es sind alles nur persönliche Vorteile. Damit holt man sich aber meiner Meinung nach keine Änderung. Effizienz, Aufwand, nutzbareres Dachgeschoss.. alles dient nur Euch, nicht der Allgemeinheit.
Im Gegenteil kann man mit Euren Keller argumentieren, den ihr durch den Hang in nutzbare Wohnfläche bauen könnt. Ihr braucht schlicht kein „höheres oder effektives Dachgeschoss“
Ihr seid aber auch nicht die ersten. Es gibt auch das Gerechtigkeitsprinzip. Jede Ausnahme muss für den Bestandsmenschen und Bürger nachvollziehbar sein und sich positiv auf die Umwelt/Umgebung Einfluss nehmen. Eure Effizienz interessiert da keinen. Und wir hier im Forum wissen alle: wenn das Haus „klein„ gehalten wird, bedeutet es nicht, dass nicht im Gegenzug 100qm Terrasse angelegt, weil man es ja grössentechnisch kann.
Natürlich möchte ich Euch Euren „Traum“ nicht ausreden. Und eventuell sind die bei Euch sehr offen für Veränderungen. Aber es ist halt auch meine Meinung: wenn man sich ein Grundstück kauft, sollte man auch dafür offen sein und nicht schon vorgefertigte Details im Kopf haben. Und da bin ich auch schon wieder an meinem Beitragsanfang.
Joa, ist natürlich nicht falsch, allerdings auch Ansichtssache. Gegenfrage an der Stelle, welche Befreiung wäre denn nicht automatisch zumindest in einem Aspekt ein persönlicher Vorteil? Nach der Logik kann es gar nie Befreiungen geben und doch gibt es sie. – Vlt. Liegt hier aber schon ein grundsätzliches Missverständnis. Fordern tun wir gar nichts – das impliziert eine Anspruchshaltung. Bzw. dass es unser Recht wäre, den Kniestock zu erhöhen. Wir wollen lediglich fragen, ob etwas möglich wäre, da es uns nützen würde und evtl. ja auch im Sinne des Bauamts wäre, weil der Plan nun mal 50Jahre alt ist.

Möchte man den Keller wirklich sinnvoll als Wohnraum nutzen, muss ordentlich Z0 Boden weg, den man erstmal loswerden muss, vor 50 Jahren kein Problem. Auf anderen Wegen soll inzwischen aber genau das eigentlich verhindert werden (zumindest die Deponierung ist heute – nennen wir es schwierig und teuer, weil nicht gewollt) – haben wir aber eingeplant.

Klar, gemessen an 1000m² sind versiegelte 250m² erstmal nicht so viel, bleiben aber trotzdem 250m². Wenn es ums Niederschlagswasser geht, soll man inzwischen am liebsten 0m² versiegeln bzw. jeden Tropfen bei sich behalten. Im Neubaugebiet ohne Zisterne bauen? schwierig. Auf unserem Grundstück aber plötzlich nicht relevant? – man muss die Fläche ja nicht auf Krampf erzwingen, wenn z.B. mit höherem Kniestock auch weniger ginge. Im Gegenzug könnte das Bauamt ja sagen: „Ok, du kriegst deinen Kniestock, dafür geht das + an Wohnfläche im DG von deiner Grundflächenzahl ab, damit man eben nicht einfach dann die Terrasse größer baut.
 
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nordanney

Mit welchen Argumenten kann man beim Bauamt in einem ersten Gespräch ankommen, um nicht direkt auf Ablehnung zu stoßen.
Echte Argumente gibt es für Dich m.E. (leider) gar nicht. Du kannst auch mit den Restriktionen des B-Plans problemlos ein schönes Haus bauen. Einzige Gründe für eine Befreiung lägen m.E. darin, dass bei Nachbarn auch Befreiungen erteil worden sind.

Sehe die einzige Chance in einem Architekt (nein, nicht irgendein Angestellter eines Haus von der Stange Anbieters), der sich vor Ort auskennt und auch die Entscheider im Bauamt kennt. Hier würde ich den Hebel ansetzen.
 
M

mlnd9106

Bevor ich hier weiter mache, erstmal die Frage nach dem Budget.
Grundstück "Bar" bezahlt und Schuldenfrei.
Kontostand weiterhin ausreichend komfortabel/ höher als der durchschnittliche Häuslebauer wohl sonst so mitbringt. Einkommen auskömmlich - der aktuell eher höhere Zins tut natürlich weh, aber ist verschmerzbar.
Zu verschenken haben wir natürlich trotzdem nichts.
Zeiteffizienz und funktionalität (es muss alles Platz haben) ist wichtig - ein Pallast aus Marmor der innen und außen Designpreise gewinnt, muss es nicht werden. 2mx2m Fliesen im Bad müssen nicht sein, eine 0815 Zimmer oder Haustür tut es uns genauso wie es nicht die Bulthaup Küche mit Gaggenau geräten sein muss.
 
Zuletzt aktualisiert 08.01.2026
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