Darf man Sichtschutz auf eigenem Grundstück beliebig positionieren?

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kati1337

kati1337

Moin zusammen,

ich habe folgende Situation: Wir haben voriges Jahr um unseren Umzug herum mit den Nachbarn geschnackt und uns darauf geeinigt, dass wir zur Einfriedung entlang der Grenze eine Hecke pflanzen wollen.
Prinzipiell habe ich da auch nach wie vor nichts dagegen, die Hecke darf gerne auf die Grenze.
Nun haben die Nachbarn vor einigen Tagen allerdings entlang der Grenze einen Schuppen aufgestellt. Eine ziemliche Monstrosität aus silbernem Wellblech. Daran gibt's natürlich nichts auszusetzen, allerdings ist das nicht direkt der Ausblick den wir uns beim Frühstück auf unserer Terrasse wünschen.

Ich würde jetzt gerne auf unserer Seite des Grundstücks einen Sichtschutz-Zaun aus Holz aufbauen, sowas mit ein bisschen Rankhilfe, und davor Grünes pflanzen, damit wir beim Blick auf das Eck halt in einen schönen Garten schauen und nicht auf das Blech.
Darf ich das ohne weiteres tun? Muss ich da irgendwelche Abstände einhalten?
Ich hab' mal eine Skizze angehängt wo ich das Blechteil in grau eingemalt habe, und unser gewünschter Sichtschutz in gelb.
Ich würde sowas natürlich nicht machen ohne das vorher nochmal abzusprechen mit den Nachbarn, aber ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe. Im Netz finde ich dazu kaum Infos, nur Infos zur Einfriedung per Zaun.
darf-man-sichtschutz-auf-eigenem-grundstueck-beliebig-positionieren-479727-1.png
 
kati1337

kati1337

Ich wette, dass er das monströse Teil hätte gar nicht bauen dürfen. Nicht dort!
... bis 1,80 darf man meines Wissens direkt an der Grundstücksgrenze etwas bauen. Die meisten Sichschutzzäune sind so ausgelegt.
Meinst du?
Wir haben unseren Carport auch direkt auf der Grenze, das Bauunternehmen und die Gemeinde hatten da kein Problem gesehen.
Der Schuppen steht nicht direkt auf der Grenze, ein paar Zentimeter weit auf deren Grundstück. Will mich auch nicht mit denen anlegen wegen sowas. Ich will's mir nur auf meiner Seite nett machen.
 
N

Nice-Nofret

Wenn der Schuppen neu ist und nicht in der ursprünglichen Baugenehmigung enthalten ist, würden sie wohl eine Baugenehmigung benötigen und ihr hättet von der Gemeinde eine entsprechende Bauanzeige erhalten müssen.... paar cm Abstand sind uninteressant; Grenzbebauung muss erlaubt sein und die maximal Meter dafür dürfen nicht überschritten werden.

Ich würde das mal Abklären an eurer Stelle; dann mit dem Nachbarn sprechen, falls es nicht genehmigt ist, dann könnt ihr wohl frei hantieren auf der Grenze und er darf sich nicht beschweren..
 
N

nordanney

aber ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe. Im Netz finde ich dazu kaum Infos, nur Infos zur Einfriedung per Zaun.
Das ist dann eine Einfriedung per Zaun, wenn Du auf die Grenze gehst. Das regelt das Nachbarschaftsrecht in den Bundesländern oder der Bebauungsplan.
Hinter der Grenze bist Du dann allerdings frei, zu bauen wir Du willst.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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