Tolentino
Lamy!Ach ja, und Du meintest wohl Kwai. Nee, bei Knoblauchpillen Ilja Rogoff - das ist so ein Fraktionsding, glaube ich: Geha vs. Pelikan
Lamy!Ach ja, und Du meintest wohl Kwai. Nee, bei Knoblauchpillen Ilja Rogoff - das ist so ein Fraktionsding, glaube ich: Geha vs. Pelikan
Das versteh ich nicht. Meinst Du jetzt, wenn die Garagen dann zusätzlich zwingend mit dem Haus verbunden sind? Dann könnte man ja die Baukörper komplett trennen und nur ne Doppelgarage dazwischen setzen?Übrigens zählt ein Haus auch als DH, wenn die Garagen zusammenkleben.
Einfache DG geht nicht. Aber zwei einzelne. Die Verbindung muss nur da sein, ggf Brandschutzzwischendämmung, keine Ahnung. Es gilt baurechtlich dann als DH, kann man so beim Bauamt einreichen.Das versteh ich nicht. Meinst Du jetzt, wenn die Garagen dann zusätzlich zwingend mit dem Haus verbunden sind? Dann könnte man ja die Baukörper komplett trennen und nur ne Doppelgarage dazwischen setzen?
Un ich frage nur, weil meine Nichte gern ein Haus neben das Haus Ihrer Mutter gebaut hätte. Da hieß es, ein Anbau würde gehen aber kein frei stehendes Haus. Nun frag ich mich, ob es über diese Krücke als Anbau gälte?Ich erwähne es nur, weil es sich hier durch die Fensterproblematik anbietet
Ob dieser Trick wohl auch heute noch und in allen Bundesländern funktioniert ?Sogar meine Eltern haben diese Krücke auf einem Grundstück für ihr Einfamilienhaus in den 70ern genommen mit ihren Nachbarn: da sind beide Doppelgaragen versetzt nebeneinander gestellt, beide Häuser sind als Einfamilienhaus erkennbar, baurechtlich als DH beantragt.
Der hegt ebensolche Zweifel, muss aber zugeben, dass er den Zusammenhang nicht vollständig erfasst hat und in Unkenntnis des Bauvorhabens von Yvonnes Eltern und der vorangegangenen zehn Seiten keine belastbare Auskunft geben kann.Was sagt @Escroda dazu ?