Baulücke / Zufahrt für umliegende Grundstücke / §34 Nachbarbebauung

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11ant

11ant

Das sind Gebietsklassen in Bebauungsplänen. WR = reines Wohngebiet (nur Wohnhäuser, Garagen, Spielplätze), WA = allgemeines Wohngebiet (ohne weitere Einschränkungen im Textteil des Bebauungsplanes: Wohnen und Nahversorgungseinrichtungen).
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Wenn aktuell im Grundbuch nichts steht, dann existiert kein Wegerecht und du kannst die Zufahrt dichtmachen! Hier hättest du einen Ansatz den Nachbarn die Kosten für das Pflastern im Gegenzug für ein Wegerecht aufzudrücken. Geht natürlich nur, wenn die Grundstücke auch anderweitig zu betreten sind und du ein dickes Fell für Nachbarschaftsstreitigkeiten hast

Nachtrag: Es gibt ein aktuelles BGH Urteil dazu. Google mal nach "BGH entscheidet: Kein Wegerecht aus Gewohnheit".
Hallo,
es gibt zwar kein Wegerecht aus Gewohnheit aber ein Notwegerecht, wenn das Grundstück anders nicht von einer öffentlichen Fläche zu erreichen ist. D.h. der Nachbar des hinteren Grundstücks hat das Recht sich ein Wegerecht ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Aber - bei der Eintragung des Notwegerecht lassen sich die Bedingungen mit Aufnehmen. Das ist einerseits eine Notwegerente (Art Pacht, die sich aus der Verzinsung des Wertes des Weges berechnet) und andererseits auch die Unterhaltspflichten (Reinigung, Reparaturkosten, ...) .

Ich hab das alles auf einem Grundstück, dass mir gehört. Leider haben meine Vorfahren das mit der Notwegerente damals vergessen, bzw. gegen ein persönliches Wegerecht über Nachbars Grundstück zu ihrem Nutzgarten getauscht. Der Garten ist mit deutlichem Umweg aber über eine öffentliche Straße zu erreichen und damit besteht dieses Wegerecht heute nicht mehr.
 
E

Escroda

da habe ich lieber hinten mehr Garten
Dann war die Absage kein Fehler. Dass Du näher an die Straße darfst als in Deinem Plan in #1, halte ich für ausgeschlossen.
Ich habe einen Freund, der seine Stadtvilla direkt in die Mitte des Grundstücks gebaut hat
Das ist auch hier die zu erwartende genehmigungsfähige Lage. Dann aber keine Stadtvilla, sondern ein Eingeschosser mit Satteldach und Dachgauben. Nach Deinen Formulierungen zu urteilen gleich zwei k.o. Kriterien. Dazu kommt noch:
Ich möchte zu Hause in Ruhe in meinem Garten liegen
Manchmal möchte man gar nicht glauben, wie viel Verkehr zwei Häuser auslösen können. Jedenfalls ist das der subjektive Eindruck, wenn man in Ruhe im Garten liegt und die Nachbarn wenig versetzt zum Einkaufen fahren um kurz darauf die Kinder zum Sport zu fahren (8 Fahrbewegungen in 2 Stunden).
 
P

PyneBite

Nach langem hin und her hat sich herausgestellt (Grundbuchauszug), dass lediglich die Überwegung eingetragen ist, nicht aber die Pflege jeder Partei zu einem Drittel.

Daher haben wir nun endgültig Abstand von diesem Grundstück genommen und werden weitersuchen.

Danke nochmals für die Tipps und Einschätzungen/Ratschläge!
 
Tassimat

Tassimat

nicht aber die Pflege jeder Partei zu einem Drittel
Auch wenn die Entscheidung schon gefallen ist muss ich kommentieren, dass es nichts hilft die Pflege zu je 1/3 reinzuschreiben. Denn was ist die Pflege genau? Da gehen die Vorstellungen extremst auseinander. Eine Partei will nur im Winter gegen Eis streuen, Partei zwei interessiert sich nur für das Thema Laub und du willst, dass regelmäßig gefegt wird gegen Staub. Steitpotential ohne Ende. Also macht man klassisch das einzig vernünftige: Garnichts
 
P

PyneBite

Also macht man klassisch das einzig vernünftige: Garnichts
Und in dem Fall könnte es durchaus sein, dass die beiden Parteien sich freuen, wenn der dumme Dritte kommt und nun für alles verantwortlich ist.

An sich zeigt sich aber auch, wie emotional schon ein Grundstückskauf sein kann. Nach der ersten (rational vernünftigen) Absage folgten schlaflose Nächte, weitere Verhandlungen und Informationaustausch und sogar das Haus hatte ich grob schon fertig geplant und den Finanzierungsrahmen festgezurrt.

Und nun haben wir doch wieder abgesagt. Ich bin gespannt, wie das alles weitergehen wird.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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