Bauantrag stellen bevor das Grundstück bezahlt ist?

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Golfi90

Golfi90

Hallo zusammen!

Unser Bauunternehmer ist zur Zeit dabei, den Bauantrag zusammenzustellen. Ich denke dieser wird in einer, maximal zwei Wochen fertig gestellt und von uns unterschrieben.

Soweit so gut, jetzt kommen wir zu unserem „Problem“ bzw. zu unserer Frage.

Wir haben in genau einer Woche den Termin mit dem Notar, um unseren Grundstücksvertrag zu unterzeichnen. Von da an, haben wir 4 Wochen Zeit um das Grundstück zu bezahlen.

Können wir während dieser Frist schon bedenkenlos den Bauantrag stellen bzw. laufen lassen? Oder kann es Probleme geben, da das Grundstück noch nicht bezahlt ist, und quasi nur auf dem Papier uns gehört? Bzw. könnten wir den Bauantrag sogar einreichen, bevor wir den Notartermin hatten?

Wir hatten ursprünglich vor, die 4 Wochen relativ auszureizen, um die Bereitstellungsfrei Zeit unseres KFW Kredites nicht anzubrechen. Diese beträgt nämlich nur 6 Monate.

Und der Bauunternehmer hat uns Vertraglich festgehalten das er am 10.05 anfängt, sollte die Baugenehmigung bis zum 01.04 da sein... Darum zählt jede Woche...

Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?
 
N

nordanney

Können wir während dieser Frist schon bedenkenlos den Bauantrag stellen bzw. laufen lassen? Oder kann es Probleme geben, da das Grundstück noch nicht bezahlt ist, und quasi nur auf dem Papier uns gehört? Bzw. könnten wir den Bauantrag sogar einreichen, bevor wir den Notartermin hatten?
Ihr könnt m.E. den Bauantrag stellen, wann Ihr wollt. Auch schon jetzt.
 
11ant

11ant

Für die Baubehörde sind die Eigentumsverhältnisse nicht Prüfungsbestandteil - aber welchen Vertragsfortschritt zwischen Dir und dem Bauunternehmen löst dieser Meilenstein aus ?

Guckstdu hier aktuell im Thread von @Reluctance: da geht es um einen Bauvertrag, nach dessen Abschluss das Grundstück "geplatzt" ist, und nun soll ein Anderthalbgeschösser (weil das neue Grundstück die Stadtvilla nicht hergibt) in einen "alten" Vertrag und die dazugehörige Finanzierung passen.
 
Golfi90

Golfi90

Wir haben einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmer abgeschlossen und unterschrieben.

In diesem versichert er uns, am 10.05 anzufangen wenn die Genehmigung am 01.04 da sein sollte.

Das Grundstück wird uns von der örtlichen Gemeinde verkauft. Ich denke, da sollte zu 97% nichts mehr schief gehen....
 
K

Katdreas

Ich verstehe nicht was das mit dem Kredit zu tun hat?
Ich glaube die Bereitstellungsfreie Zeit läuft ab Annahme des Vertrages durch die Kfw. Und ich bin mir auch nicht sicher ob man vom Kfw Kredit (153) das Grundstück zahlen darf
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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