Abstand Doppelhaushälfte Zwerggiebel

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J

Jurki03

Hallo,
wir haben ähnliche Sorge!
Haben eine Doppelhaushälfte. Unser Nachbar hat bereits Gauben beidseitig über die gesamte Länge des Dachs ausgebaut. Abstand zu unserer Hälfte ca. 1m nicht mehr. Das war vor unserer Zeit und der hat wohl auch keine Einverständniserklärung der damaligen Besitzer benötigt... Soweit so gut.
Jetzt wollen wir die gleichen Gauben auf unserem Dach raus ziehen. Nach einem Gespräch mit dem Bauamt, habe ich jetzt Sorge, dass wir die Genehmigung nicht wie gewünscht bekommen. Die Aussage des Bauamt. war, dass wir mindestens 3m Abstand halten müssen, von der Grenze wohlgemerkt. Oder direkt an die Grenze bauen müssten. Also an die Grenze zubauen wäre noch besser für uns, da wir noch mehr Raum gewinnen würden. Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht ganz. Also entweder ich darf aus Brandschutzverordnung nicht näher ran, dann darf ich doch auch nicht an die Grenze...
Das ganze hat der Beamte aber so schwammig ausgedrückt, das hat uns eigentlich mehr Kopfschmerzen bereitet als geholfen, da er schon angekündigt hat, dass es nicht selbstverständlich ist, dass wenn eine Hälfte bereits Gauben hat die andere das auch darf. Hat jemand damit jüngst Erfahrungen gemacht? Bzw. wie sieht es aus, wenn die Gauben die Brandschutzkonform gebaut werden?
Wir werden dem Bauamt weiter auf die Pelle rücken, aber die Mühlen der Beamten mahlen bekanntlich etwas langsam(er)...

Gracias für Beiträge und Erfahrungswerte
 
J

Jurki03

Hallo,
Also unser Grundstück befindet sich in Dortmund. Einen Werkervertrag haben wir noch nicht. Sind gerade dabei uns Angebote einzuholen. Und wollten parallel schon mal nen Bauvorantrag stellen um das ganze etwas zu beschleunigen und die Sicherheit zu haben das überhaupt wie geplant bauen zu dürfen...
 
B

Bauexperte

Hallo,

Also unser Grundstück befindet sich in Dortmund. Einen Werkervertrag haben wir noch nicht. Sind gerade dabei uns Angebote einzuholen. Und wollten parallel schon mal nen Bauvorantrag stellen um das ganze etwas zu beschleunigen und die Sicherheit zu haben das überhaupt wie geplant bauen zu dürfen...
Dann gehe noch mal zum Bauamt und lass Dich nicht abwimmeln, wenn Du eine Antwort nicht klar verstehst; fragst Du halt so lange, bis der "Groschen gefallen" ist. Dazu ist in den meisten Kommunen - ich meine mich zu erinnern, auch in Dortmund - der Donnerstag vorgesehen. Und denke daran, im BA sitzen auch nur Menschen; begegne ihnen mit einem Lächeln.

Die Geschichte der nachbarschaftlichen Gaube und Deinen Vorgaben kann ich nicht bewerten, da mir dazu schlicht zu viele Angaben fehlen. Es kann ja sein, dass - nach dem Bau der ersten Doppelhaushälfte der Bebauungsplan geändert wurde, Du Dich im Bauamt verhört hast ....

Das Thema Bauvoranfrage (BVA) würde ich mir an Deiner Stelle sparen, es schafft zwar Planungssicherheit, beschleunigen kannst Du mit einer BVA dagegen den späteren BA nur marginal. In den textl. Festsetzungen zu Deinem Grundstück sollten alle Angaben hinsichtlich der Bebaubarkeit benannt sein. Stellt sich der Beamte quer, kann ggf.. der Hinweis auf die Vorbildwirkung der bestehenden Doppelhaushälfte hilfreich sein - allerdings besser durch einen Architekten vorgetragen, denn durch einen Laien. Das setzt aber voraus, dass der Bebauungsplan zwischenzeitlich nicht geändert oder ergänzt wurde.

Es bleiben Dir imho die Möglichkeiten, auf "eigene Faust" eine Klärung der Situation "Zwerchgiebel" herbeizuführen, den von Dir ausgewählten Baupartner mit der Klärung der Durchführbarkeit zu betrauen oder zuvor externe Bauberatung zu beauftragen.

Freundliche Grüße
 
J

Jurki03

Hallo,
Danke fur die Antwort.
Wir sind bei der Beratung gewesen und geen da nächste Woche noch mal hin.
Mit einem Architekten werden wir sicher auch zusammen arbeiten. Unsere Absicht war es wirklich Planungssicherheit bezüglich des Vorhabens zu erlangen. Denn wir werden das ganze Haus modernisieren, das Dach spielt mit den Gauben ne wichtige Rolle, da dadurch die Raume deutlich größer werden...
 
J

Jurki03

Hallo,
vielleicht interessiert es ja jemanden, der ähnliche Probleme hat.
meine Frau war heute in der Mittagspause noch mal beim Bauamt, diesmal allerdings ist sie direkt zum Verantwortlichen für unseren Bezirk gegangen und nicht zu der allgemeinen Bauberatung, zu der sie uns beim ersten Mal hingeschickt hatten. Nun der gute Mann hat sich unsere Sachlage angeschaut und folgendes Statement abgegeben.

Man muss tatsächlich 3m Abstand halten von der Gebäudegrenze auch bei Gauben. ABER. Wir dürfen direkt an die Grenze bauen. Was ja super ist. Oder wir fragen den Nachbarn um seine Zustimmung, dann dürfen wir auch mit 1m Abstand von der Grenze die Gauben errichten.
Also versteh das wer will. Einem die Wahl zwischen 3m und 0m zulassen ist doch komisch oder? Entweder ich darf es oder ich darf es nicht! Wahrscheinlich kommen da noch einige Auflagen bezüglich Brandschutz auf uns zu wenn wir direkt an die Grenze bauen wollen, aber es hat uns gefreut, dass unser Vorhaben gar nicht so unrealistisch ist.

Naja, ist unser erstes Projekt in Sachen Bau. Schauen wir mal was noch für Probleme auftauchen... Die Sache mit den Bauanträgen wird jetzt ein Architekt übernehmen....
@Bauexperte.
Das Thema Bauvoranfrage (BVA) würde ich mir an Deiner Stelle sparen,
das hat man uns dann auch geraten. Diese würde tatsächlich garnichts beschleunigen.

Danke für die Antworten und viel Erfolg allen bei ihrem Bauvorhaben...
Greetz
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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