Eingeschossige Bauweise - Gaube im OG einplanen möglich?

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K

Kekse

Nein, es wird für die Geschoßigkeit gar nichts zur Hälfte berechnet. Die Fläche, die eine Geschosshöhe von 2,30 m oder mehr hat zählt; alles was niedriger ist, zählt nicht.
Hälftige Anrechnung gehört in die Wohnflächenberechnung. Völlig anderes Thema.
 
11ant

11ant

Streich mal die Antwort von 11ant.
Die ist falsch. Vergiss das!
Die ist nicht falsch, das sind nur zwei paar Schuhe:

Wohnfläche)
die Berechnung ist bundesweit einheitlich. Unter 1m RaumHöhe gar nicht, zwischen 1m und 2m halb, erst ab 2m voll.

Vollgeschossdefinition)
diese Berechnung ist je nach Landesbauordnung unterschiedlich. Wo die Länder sich m.W. einig sind, sind 2,3 m GeschossHöhe betreffend welche Fläche im Dachgeschoss überhaupt zählt, und 1,4 m mittleres Hervorlugen aus dem Boden betreffend ob ein Souterrain mitzählt. Unterschiede gibt es bei der Relation dieser Dachgeschoss-Raumfläche im 2,3 m oder höheren Bereich zur Fläche des darunterliegenden Geschosses. Da kann die eine Landesbauordnung zwei Drittel und die andere drei Viertel sagen.

Und - ohne alle sechzehn Landesbauordnung´en durchgelesen zu haben - denke ich, in manchen kann auch eine Rolle spielen, die niedrigen Flächen nur teilweise anzurechnen - woher hätten wir hier sonst schon mehrmals die Frage diskutiert, wie viel Kniestock und / oder Gaube die Vollgeschoss-Falle eröffnet ?

Betreffend Schleswig-Holstein sagt das Zitat hier in Beitrag #1, daß die dortige Landesbauordnung diesen Aspekt nicht berücksichtigt.
 
Y

ypg

Hä? Vielleicht solltest Du nur mal die Frage des TEs beantworten und nicht mit Wohnflächenberechnungen kommen.... auch wenn die Geschosshöhe auch vom Kniestock abhängig ist, wird hier nichts davon „halbiert oder so mit zugerechnet“.
Faseleien verwirren nur und werden mit vielen Sätzen nicht richtiger.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2025
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