Eingeschossige Bauweise - Gaube im OG einplanen möglich?

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Zuletzt aktualisiert 09.10.2025
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E

Escroda

Die ist nicht falsch,
Für die Geschossflächenzahl ist sie falsch, für den Rest mindestens irreführend.
Wo die Länder sich m.W. einig sind, sind 2,3 m GeschossHöhe
Es gibt keine Einigkeit. Während z.B. Bayern und Brandenburg den Vollgeschossbegriff aus ihren Landesbauordnungen verbannt haben (kommt nur noch in den Überleitungsvorschriften vor), hat NRW von Geschosshöhe auf lichte Raumhöhe umgestellt (durch Moratorium vorerst kein geltendes Recht).
Wo kann ich dies nachlesen? Im Bebauungsplan?
Wenn es nicht darum geht, ob Du das Grundstück kaufen sollst oder nicht, sondern um die bestmögliche Annäherung ans Traumhaus, solltest Du die Feinheiten mit deinem Planer besprechen. Im Bebauungsplan können noch viele Festsetzungen versteckt sein, die Auswirkungen auf die Dachausgestaltung haben.
 
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