Hello Yvonne,
thank you for the response. If I understand the Lower Saxony Building Code correctly, I am not allowed to build a carport in front of or behind my garage, as it is already 9 meters long. However, I suspect I may be allowed to build a carport up to 6 meters on another boundary, making a total of 15 meters. Is that correct? Or is it perhaps possible, with a building application, to build the 15 meters on one boundary, provided that nothing stands on any other boundary? Phew, this is really difficult...
§ 5 Abs. 8 Niedersächsische Bauordnung: Grenzabstände
(8) Abstand brauchen nicht zu halten
1. Stützmauern, Aufschüttungen und Einfriedungen in Gewerbeund
Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe
bis zu 2 m, und
2. Gebäude und Einfriedungen in Baugebieten, in denen nach dem
Bebauungsplan nur Gebäude mit einem fremder Sicht entzogenen
Gartenhof zulässig sind, soweit sie nicht höher als 3,5 m sind.
Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von
der Grenze sind zulässig
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten
mit einer Höhe bis zu 3 m und
2. Solaranlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind, mit einer Höhe
bis zu 3 m.
Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2
auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem
Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m
unterschreiten. Bei Anwendung der Sätze 2 und 3 sind nach Absatz 5
Satz 2 ohne Abstand an eine Grenze gebaute Gebäude der in Satz 2
Nr. 1 genannten Art anzurechnen. Bei Anwendung des Satzes 1 Nr. 2
gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend.