नमस्ते Yvonne,
उत्तर के लिए धन्यवाद। अगर मैं नीडरसैक्सेन बिल्डिंग ऑर्डर को सही तरीके से समझता हूँ, तो मैं अपनी गैराज के सामने या पीछे कोई कारपोर्ट नहीं बना सकता क्योंकि यह पहले से ही 9 मीटर लंबा है। मेरा अनुमान है कि मैं किसी अन्य सीमा पर 6 मीटर तक का कारपोर्ट बना सकता हूँ, यानी कुल मिलाकर 15 मीटर। क्या यह सही है? या क्या संभवतः बिल्डिंग परमिट के साथ 15 मीटर को एक सीमा पर बनाया जा सकता है, बशर्ते किसी अन्य सीमा पर कुछ न हो? पुः, यह वाकई मुश्किल है...
§ 5 Abs. 8 Niedersächsische Bauordnung: Grenzabstände
(8) Abstand brauchen nicht zu halten
1. Stützmauern, Aufschüttungen und Einfriedungen in Gewerbeund
Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe
bis zu 2 m, und
2. Gebäude und Einfriedungen in Baugebieten, in denen nach dem
Bebauungsplan nur Gebäude mit einem fremder Sicht entzogenen
Gartenhof zulässig sind, soweit sie nicht höher als 3,5 m sind.
Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von
der Grenze sind zulässig
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten
mit einer Höhe bis zu 3 m und
2. Solaranlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind, mit einer Höhe
bis zu 3 m.
Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2
auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem
Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m
unterschreiten. Bei Anwendung der Sätze 2 und 3 sind nach Absatz 5
Satz 2 ohne Abstand an eine Grenze gebaute Gebäude der in Satz 2
Nr. 1 genannten Art anzurechnen. Bei Anwendung des Satzes 1 Nr. 2
gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend.