Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger

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T

Toni0911

Hallo zusammen,

ganz kurz zu mir (uns), wir sind eine junge Familie mit einem Kind und gerade in Begriff eine Doppelhaushälfte in Nürnberg bauen zu lassen. Das ganze haben wir per Festpreis mit einem Bauträger in einem Bauvertrag verankert. In der Leistungsbeschreibung wurde eine Doppelhaushälfte ohne Keller (also ab Bodenplatte) vereinbart. Soweit zum Vertragsabschluss.
Im Zuge der Planung wurde die andere Doppelhaushälfte dann an eine andere Bauherrschaft verkauft. Diese möchte aber mit Keller bauen. Nach zähem Beginn der Planung durch Architektin usw. sind die Bauunterlagen fertig gestellt und bei den zuständigen Ämtern in Bearbeitung. Wir hoffen in den nächsten Wochen unseren Bescheid zu bekommen und es könnte losgehen.

Jetzt zu unserem Problem:

Diese Woche bekommen wir eine vom Bauträger aufgesetzte Vertragsergänzung, die wir doch bitte unterschreiben (und damit akzeptieren) sollen. Diese Vertragsergänzung beinhaltet Mehrkosten (ca. 10.000 Euro) für das Abfangen unserer Bodenplatte. Da beim Bau des Kellers der anderen Doppelhaushälfte ein Erdaushub auf unserem Grundstück erfolgt und damit die Statik unserer Doppelhaushälfte nicht mehr sichergestellt werden kann.
Kein Zweifel an der Notwendigkeit dieser Maßnahme. Aber, uns kann doch keiner diese Kosten aufdrücken. Es ist nichts der gleichen im Bauvertrag verankert. Weder bei uns noch bei der anderen Bauherrschaft. Dies ist aus unserer Sicht ein klarer Planungsfehler, welchen der Bauträger jetzt selber tragen muss. Liegen wir da richtig? Als wir den Vertrag geschlossen haben, wurde ursprünglich beide Doppelhaushälfte ohne Keller geplant.

VG Toni
 
H

Hilaria

Hallo Toni,
wir bauen auch gerade eine Doppelhaushälfte (an ein bestehendes DH mit Keller) in der Stadt "nördlich" von Euch !
Bei uns kam dieses Thema auch auf und es war ganz klar, dass dies unsere Angelegenheit gewesen wäre. Sprich, entweder baut ihr beide gleichzeitig ! mit oder ohne Keller, oder derjenige, der später baut muss dafür sorgen, dass der bestehende Bau keinen Schaden nimmt.

Mit welchem Bauträger baut ihr denn? Wir können uns gerne per PN austauschen, mich würde schon interessieren, wer in dieser Region sowas "aufsetzt".
Wir fanden es sowieso recht schwierig, hier einen guten BU zu finden.

Grüße
Hilaria
 
T

Toni0911

noch en Frage: wieso erfolgt ein Erdaushub auf eurem Grundstück?
Der Erdaushub erfolgt deshalb auf unserem Grundstück weil, der geplante Keller der anderen Doppelhaushälfte in eine Wanne gestellt wird und auch noch gedämmt werden muss.
Wie gesagt, wir sehen das auch so. Unsere Vertrag wurde zu erst geschlossen, also hätte bei der Gestaltung des anderen Vertrages darauf hingewiesen werden müssen. Wurde es aber nicht!
Natürlich möchten wir der anderen Bauherrschaft ihren Keller ermöglichen. Aber die Kosten für etwaige Abtreppungen können und werden wir nicht übernehmen. Hier hat der Bauträger (besser deren Makler) ein groben Fehler gemacht. Wie schon geschrieben ist keinem Bauvertrag ein Punkt aufgeführt der solch eine Vertragsergänzung zulässt.

Toni
 
B

Bauexperte

Hallo,

Jetzt zu unserem Problem:

Diese Woche bekommen wir eine vom Bauträger aufgesetzte Vertragsergänzung, die wir doch bitte unterschreiben (und damit akzeptieren) sollen. Diese Vertragsergänzung beinhaltet Mehrkosten (ca. 10.000 Euro) für das Abfangen unserer Bodenplatte. Da beim Bau des Kellers der anderen Doppelhaushälfte ein Erdaushub auf unserem Grundstück erfolgt und damit die Statik unserer Doppelhaushälfte nicht mehr sichergestellt werden kann.
Kein Zweifel an der Notwendigkeit dieser Maßnahme. Aber, uns kann doch keiner diese Kosten aufdrücken. Es ist nichts der gleichen im Bauvertrag verankert. Weder bei uns noch bei der anderen Bauherrschaft. Dies ist aus unserer Sicht ein klarer Planungsfehler, welchen der Bauträger jetzt selber tragen muss. Liegen wir da richtig? Als wir den Vertrag geschlossen haben, wurde ursprünglich beide Doppelhaushälfte ohne Keller geplant.
Nein, es ist kein Planungsfehler und nein, der BT muß die Kosten nicht übernehmen; wobei ich davon ausgehe, dass Du mit einem GU baust (BT ist eine andere Geschichte)

Du/ihr habt euch für ein Grundstück entschieden, welches mit einem kompletten DH geplant war. Im Regelfall ist es so, dass entweder beide Hälften auf Bodenplatte oder mit Keller geplant werden um gerade die von Dir beschriebenen Gründungsmehrkosten (da ist wieder das ungeliebte Zauberwort) zu vermeiden. Jetzt trifft es sich leider, dass einer der DH-Partner ausschert - das ist ganz sicher nicht das Versäumnis Deines Anbieters - und entgegen der vorgesehenen Planung bauen möchte. Wenn Du/ihr also am Grundstück/am BV festhalten möchtest, mußt Du auch die damit im Zusammenhang stehenden Mehrkosten in Form einer abgetreppten Abfangung tragen. Diese Mehrkosten ergeben sich nicht ausschließlich aus der Tatsache, dass der neue Nachbar Teile seines Aushubs auf Deinem Grundstück lagert, sondern - vereinfacht ausgedrückt - aus der schlichten Tatsache, dass der Nachbar Teile Deines Grundstückes "abgräbt" und Du damit nicht mehr auf "gewachsenem Boden" gründen kannst.

Freundliche Grüße
 
H

Hilaria

@Bauexperte
warum muss aber er jetzt die Mehrkosten tragen? Ist das nicht Sache des anderen Hauslebauers? Also wir waren auch für alles verantwortlich, als wir das andere Haus "angegraben" haben ...
muss er denn dulden, dass der Nachbar Teile seines Grundstücks abgräbt? So richtig leuchtet mir das nicht ein.
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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