Hallo zusammen,
im Idealfall wird der Statiker bereits in der Planungsphase vom Architekten hinzugezogen, um eventuellen statischen Problemen schon im Vorfeld aus dem Wege zu gehen. Manche Architekten scheinen sich hiervor ein wenig zu scheuen.
Nach Fertigstellung der Planung erstellt der Statiker zunächst einmal den Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung) für das Bauvorhaben. Hierauf hin werden die Schal- und Bewehrungspläne mit samt den zugehörigen Stahllisten, Biegelisten, Schneideskizzen usw. sowie der Dachkonstruktionplan inklusive Holzliste gefertigt. Falls erforderlich, werden auch notwendige Detailpläne angefertigt. Bei größeren Bauvorhaben werden auch gesonderte Positionspläne gefertigt.
Die sich hieraus ergebenden Massen (Baustahl und Holz) dienen dem Architekten bei der Ausschreibung.
Normalerweise ist damit die Arbeit des Statikers erledigt. Sollte es allerdings auf der Baustelle zu Rückfragen kommen, wird er diese sicherlich mit dem Architekten und/oder der ausführenden Firma auch gern vor Ort klären.
Abnahmen werden gegebenenfalls von Bauordnungsämtern angeordnet und auch von diesen bzw. einem vom Amt beauftragten Prüfingenieur durchgeführt. Dieses Verfahren findet aber bei Einfamilienhäusern äußerst selten statt, bei größeren Bauvorhaben ist dies aber die Regel.
Ich hoffe damit für ein wenig mehr Klarheit gesorgt zu haben.