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Tonkammer
Hallo zusammen,
wir planen aktuell ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Bayern zu bauen.
Das Grundstück ist ein Hanggrundstück wodurch wir nur mit 2 Geschossen ( Erd- und Gartengeschoss) bauen möchten. Die Garage ist direkt an das Haus gebaut, und soll im Untergeschoss als Lager und Werkstatt genutzt werden.
Da das Grundstück relativ schmal ist möchte ich die Doppelgarage direkt auf die Grenze bauen.
Lt. Bebauungsplan ist eine offene Bauweise sowie die Grenzabstände sind lt. Art 6 BauBO festgesetzt.
Und hier nun unser Problem:
Abs. 6 BauBo -
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, ...
Wie ich das sehe sind die 3m Höhe, gemessen ab natürlichem Gelände, fast schon mit dem Untergeschoss erreicht, sodass ich die eigentliche Garage nicht darauf setzen darf.
Mit den Nachbarn habe ich gesprochen er hätte kein Problem damit. Ich habe argumentiert, dass ich ein Flachdach baue, damit wir uns nochmals 2,5m sparen. Das fand er gut.
Die Gemeinde möchte dass ich eine inoffizielle Bauvoranfrage stelle - mit Begründung warum ich so bauen will. Die Dachform (Flach statt Satteldach) bekomme ich argumentiert, aber wie komme zu meiner fast 6m hohen Wand?
Wenn ich nur eine 3m hohe Garage bauen würde und ein Satteldach darauf platzieren würde, hätte der Nachbar die gleiche Wandhöhe an der Grenze.... und das wäre zulässig.
Ich danke euch vorab schon für eure Mithilfe.
Nachbargrundstück mit theoretischer Garage
Auszug aus dem Bebauungsplan
wir planen aktuell ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Bayern zu bauen.
Das Grundstück ist ein Hanggrundstück wodurch wir nur mit 2 Geschossen ( Erd- und Gartengeschoss) bauen möchten. Die Garage ist direkt an das Haus gebaut, und soll im Untergeschoss als Lager und Werkstatt genutzt werden.
Da das Grundstück relativ schmal ist möchte ich die Doppelgarage direkt auf die Grenze bauen.
Lt. Bebauungsplan ist eine offene Bauweise sowie die Grenzabstände sind lt. Art 6 BauBO festgesetzt.
Und hier nun unser Problem:
Abs. 6 BauBo -
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, ...
Wie ich das sehe sind die 3m Höhe, gemessen ab natürlichem Gelände, fast schon mit dem Untergeschoss erreicht, sodass ich die eigentliche Garage nicht darauf setzen darf.
Mit den Nachbarn habe ich gesprochen er hätte kein Problem damit. Ich habe argumentiert, dass ich ein Flachdach baue, damit wir uns nochmals 2,5m sparen. Das fand er gut.
Die Gemeinde möchte dass ich eine inoffizielle Bauvoranfrage stelle - mit Begründung warum ich so bauen will. Die Dachform (Flach statt Satteldach) bekomme ich argumentiert, aber wie komme zu meiner fast 6m hohen Wand?
Wenn ich nur eine 3m hohe Garage bauen würde und ein Satteldach darauf platzieren würde, hätte der Nachbar die gleiche Wandhöhe an der Grenze.... und das wäre zulässig.
Ich danke euch vorab schon für eure Mithilfe.
Nachbargrundstück mit theoretischer Garage
Auszug aus dem Bebauungsplan