Ich würde sagen gar nicht, auch wenn der damalige Finanzminister O. Scholz gesagt hat es wird keiner mehr bezahlen als vorher.@all: Ist bekannt, ob es dafür eine Kontrollinstanz geben wird? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Kommunen auf diesen plötzlichen Geldsegen freiwillig verzichten werden.
Du würdest ein Modell gerecht finden, wo jemand, der eine Hundehütte auf einem 2.000-Quadratmeter-Grundstück hat, genau so viel Grundsteuer bezahlt wie jemand, der ein Haus mit sechs Mietparteien auf einem 2.000-Quadratmeter-Grundstück hat?Ich bin ja eher der Meinung, dass das reine Bodenwertmodell am wenigsten Angriffspunkte bietet. Unter der Voraussetzung, dass die Bodenrichtwerte auch ordentlich gemacht sind.
Ja. Weil in der Realität eben keine 6-FH in Hintertupfingen-Dorf gebaut werden. Sondern irgendwo in der Stadt wo der BR viel höher ist.Du würdest ein Modell gerecht finden, wo jemand, der eine Hundehütte auf einem 2.000-Quadratmeter-Grundstück hat, genau so viel Grundsteuer bezahlt wie jemand, der ein Haus mit sechs Mietparteien auf einem 2.000-Quadratmeter-Grundstück hat?
Ja, aber dafür kann doch der Eigentümer der Hundehütte nichts, wenn in seiner Nähe ein paar Grundstücke zu Wahnsinnspreisen verkauft wurden, was den Bodenrichtwert in die Höhe getrieben hat. Soll der nun seine Hundehütte verkaufen und den Käufer des Grundstückes fragen, ob er wenigstens in einer Ecke des Grundstückes in ein Zelt ziehen darf?Ja. Weil in der Realität eben keine 6-FH in Hintertupfingen-Dorf gebaut werden. Sondern irgendwo in der Stadt wo der BR viel höher ist.