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Werte Forianer,
wir haben einen Neubau in ein nahezu städtisches Baugebiet in Niedersachsen gesetzt.
Unser Haus steht im Norden eines Nordgrundstücks.
Im Süden wird sich eine schmale Spielstraße anschließen, wenn die Baustraße weg ist. Daran angrenzend (noch immer Süden) wird zurzeit ein zweigeschossiges Doppelhaus mit drittem Staffelgeschoss gebaut (bei uns voll im Süden). Das Staffelgeschoss wird aber zu uns hin wie ein Vollgeschoss gebaut, es ist zu den drei anderen Seiten eingerückt. Flachdach oben darauf. Dies ist drei Meter von der Spielstraße weggerückt. Das Haus wird eine Firsthöhe von überschlagen pessimistischen 8 m (3 mal 2,65 m plus zwei Decken plus Dach - es könnten auch 8,50 m - 9 m sein) haben, gerechnet vom Straßenniveau.
Ich bin nicht sonderlich gut informiert (sorry...), habe die Vorgaben des Landes aber so verstanden, dass laut Niedersächsische Bauordnung Absatz 2 der Abstand zur Grenze, also zur Straße, dann rund 4 m betragen müsste.
Nun wird das Staffelgeschoss seit heute erst gemauert, es ist also noch ganz in den ersten Zügen. Lohnt es sich, beim Bauträger hier mal etwas angefressen nachzufragen, wo denn die Berechnungen des Grenzabstandes liegen oder bin ich völlig auf dem falschen Pferd?
Danke und viele Grüße
Tita79
wir haben einen Neubau in ein nahezu städtisches Baugebiet in Niedersachsen gesetzt.
Unser Haus steht im Norden eines Nordgrundstücks.
Im Süden wird sich eine schmale Spielstraße anschließen, wenn die Baustraße weg ist. Daran angrenzend (noch immer Süden) wird zurzeit ein zweigeschossiges Doppelhaus mit drittem Staffelgeschoss gebaut (bei uns voll im Süden). Das Staffelgeschoss wird aber zu uns hin wie ein Vollgeschoss gebaut, es ist zu den drei anderen Seiten eingerückt. Flachdach oben darauf. Dies ist drei Meter von der Spielstraße weggerückt. Das Haus wird eine Firsthöhe von überschlagen pessimistischen 8 m (3 mal 2,65 m plus zwei Decken plus Dach - es könnten auch 8,50 m - 9 m sein) haben, gerechnet vom Straßenniveau.
Ich bin nicht sonderlich gut informiert (sorry...), habe die Vorgaben des Landes aber so verstanden, dass laut Niedersächsische Bauordnung Absatz 2 der Abstand zur Grenze, also zur Straße, dann rund 4 m betragen müsste.
Nun wird das Staffelgeschoss seit heute erst gemauert, es ist also noch ganz in den ersten Zügen. Lohnt es sich, beim Bauträger hier mal etwas angefressen nachzufragen, wo denn die Berechnungen des Grenzabstandes liegen oder bin ich völlig auf dem falschen Pferd?
Danke und viele Grüße
Tita79