Kaufmöglichkeit Einfamilienhaus 80ziger Jahre-Risiko ?!

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Tolentino

Tolentino

§ 8 SGB IV schrieb:
Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze[/B][/SIZE]
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1.
das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt,
2.
die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Ich finde Satz zwei passt hervorragend auf Bauhelfer...
 
kbt09

kbt09

die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Na ja, wenn ich da aber einen Helfer habe, der sich elektrisch auskennt, dann übt der in aller Regel das nicht nur geringfügig aus, sondern macht das das ganz Jahr über und bei mir halt noch zusätzlich.
 
A

Alibert87

Danke für die ganzen Antworten. Es ging mir eher darum, wie detailliert die Bank eine Aufstellung über die Modernisierung haben möchte. Die Bank möchte ja gegebenenfalls vor ab eine Ausstellung haben und das können wir aufgrund der Zeit nicht im Detail machen. Dazu bräuchten wir ja von allen Handwerkern einen ein offizielles Angebot. Wir wollen ja in den nächsten 3Wochen den Notartermin haben.
 
F

Finch039

Bezüglich Kalkulation: Habe ich gerade hinter mir.

Du kannst einfach eine Kalkulation vom Architekten aufstellen lassen. Ist wenig Aufwand - dafür halt relativ teuer.
Deshalb habe ich mich dagegen entschieden.

Ich bin dann so vorgegangen:

Erste Frage: Was muss / soll gemacht werden? Entsprechend die einzelnen Gewerke wie Dach, Heizung, Malern, Böden usw. in Excel auflisten.
Zweite Frage: Was kostet's? Anschließend im Netz zu die Themen einlesen, nach bestem Wissen und Gewissen Gedanken zu den Kosten gemacht und dann das Ganze hochgerechnet auf Massen / Flächen (Pläne liegen dir ja sicherlich vor, z.B. dann Parkett 100 € / 100 qm = 10.000 € usw.).

Bei den größten Posten wie Dach habe ich mir jeweils 1-2 Angebote eingeholt: Da wirst du nicht drum herum kommen und das macht auch Sinn: Noch nichtmal nur für die Bank, sondern zum Selbstschutz. Die Bank hat das bei mir ausdrücklich, wirklich nur für die 2-3 großen Gewerke, gefordert. Ruf einfach die Handwerker an und sag ihnen, dass sie dir anhand der Pläne / Infos Richtpreisangebote machen sollen. Bei manchen wartest du ewig, von vielen bekommt man (zumindest hier) aber in 2-3 Wochen was. Oder treff dich mit ihnen am Objekt.

Dann habe ich nochmal pauschal 15.000 € Puffer drauf gepackt und in den Einzelpositionen jeweils noch 1.000 € - 2.000 € Luft gelassen und bin mit den Angeboten und meiner Excel zum befreundeten Architekten, der hat das nochmal kritisch geprüft und mir einen Stempel mit Unterschrift auf die Kalkulation gegeben. Falls du keinen kennst, ruf jemanden an und frag ihn, ob er die Kalkulation für einen halben Tagessatz prüft. Da findet sich schon jemand.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Alibert87

Wir haben für Sanierung / Modernisierung 100TE eingeplant, nach einer kurzen Aufstellung sind wir ca bei 50/ 50 ( Renovieren - wir ggf nicht von der Bank akzeptiert und 50T Sanieren/ Modernisieren - wertsteigernd)

Was würdet ihr machen, Ideen? Auch in Hinblick auf Eigenleistung und den Beleihungswert (kann sich ja positiv auf den Kredit auswirken, oder nicht?)
Wenn ich die 100 oder 50 TE nicht aufnehmen muss, spare ich ja bei knapp 4 % Zinsen aktuell... Denkfehler?

Also, 100 TE oder 50 TE mit in die Finanzierung nehmen oder diese Kosten aus Eigenkapital tragen (da flexibler) ?
 
Zuletzt aktualisiert 31.10.2024
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