CP Fenster ist festgelegt auf die gestrichelte Linie im Plan - vielleicht muss es aber auch eine Garage werden, da am Anfang vom Grundstück (Süden) durch einen tieferen Straßenbau eine nicht ganz unerhebliche Böschung entstanden ist (2-3m hoch), welche auf den Geländelinien nicht vorhanden war..
Ich glaube, hier wäre eher das Problem, eine Terrasse (die graue Fläche links) direkt an die Nachbarsgrenze dran zu bauen.. ebenso dürfen Stützmauern/Zäune/Hecken am Rand nicht über 1,20m hoch sein.
Darf der CP an die Grenze im Westen? Ode ist der Ort wie von Dir dargestellt bindend?
Die SM hinter dem CP wird nicht höher als 1,2 m
Sag doch mal was der Bebauungsplan zu den Garagen oder CP aussagt. Am besten Du kopierst mal die Aussagen aus dem Plan.
Wenn die Höhenlinien nicht stimmen, warum postest Du die dann? Bitte die Höhenlinien korrigieren.
Die grau Fläche soll ja keine Terrasse werden nur begrünen, damit man das dann gestalten kann. Es geht eher darum die Stützmauerregel zu umgehen. Wenn man die Fläche nutzen kann ist auch nicht schlecht.
Wenn Du eine Westterrasse haben willst, dann sind SM sinnvoll um das Gelaende ein wenig zu terrassieren. Dafuer bietet sich die Garage oder CP an. Hier duerfte aber die Garage nur mit Abstand an die Strasse.