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DragonyxXL
Aus unserem bebauungsplan geht folgendes zur Geländehöhe hervor:
Aufschüttungen zur Herstellung einer neuen Geländehöhe sind maximal bis zur mittleren Höhenlage der Grenze zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Baugrundstück zulässig.
Die Genehmigung unserer Bauanzeige beinhaltet folgenden Hinweis:
Das natürliche Geländeniveau ist beizubehalten.
Das Bauvorhaben befindet sich in Brandenburg. Unser Grundstück fällt nach hinten auf 45m um 1 Meter ab. Wir würden den ausgehobenen Mutterboden ca. 125m³ gern auf dem Grundstück verteilen und so die Geländehöhe im Garten hinter dem Haus um bspw. 20-25cm erhöhen.
Wie könnte der Hinweis vom Bauamt zu verstehen sein? Bedeutet Geländeniveau beibehalten, dass es einigermaßen ebenerdig abfallend bleiben soll?
Aufschüttungen zur Herstellung einer neuen Geländehöhe sind maximal bis zur mittleren Höhenlage der Grenze zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Baugrundstück zulässig.
Die Genehmigung unserer Bauanzeige beinhaltet folgenden Hinweis:
Das natürliche Geländeniveau ist beizubehalten.
Das Bauvorhaben befindet sich in Brandenburg. Unser Grundstück fällt nach hinten auf 45m um 1 Meter ab. Wir würden den ausgehobenen Mutterboden ca. 125m³ gern auf dem Grundstück verteilen und so die Geländehöhe im Garten hinter dem Haus um bspw. 20-25cm erhöhen.
Wie könnte der Hinweis vom Bauamt zu verstehen sein? Bedeutet Geländeniveau beibehalten, dass es einigermaßen ebenerdig abfallend bleiben soll?