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NilsHolgersson
Hallo liebe Bauherren,
die Firma Wengerter bietet ein DDH an (Flachdach, drei Vollgeschosse ohne Keller). Es wird ein Neubaugebiet von einem Entwickler, das die Firma Wengerter bebauen wird.
Ich habe die anderen Threads hier durchgelesen, bei diesem mit 90 Seiten dauert noch, aber wir müssen was entscheiden, deswegen stelle ich einige Fragen hier, die ihr vielleicht aufgrund eurer Erfahrung beantworten konntet. Sorry, falls es bereits besprochen wurde - ich lese den Thread fleißig weiter, aber nur so schnell wie mein Baby es mir erlaubt.
1. Es geht rechtlich um zwei separate Verträge (fürs Grundstück und fürs Haus). D.h. es wird kein klassischer Bauträgervertrag "Grundstück + Haus", sondern erwerben wir notariell nur ein Grundstück und verpflichten uns im identischen Vertrag zur Auftragsvergabe für einen Hausbau an den Bauträger. Es scheint ein sog. verdecktes Bauherrenmodell zu sein - auch mit entsprechenden theoretisch möglichen Risiken für uns. Ist es typische Sache vom Geschäft und gab es Probleme damit danach?
2. Bei diesem Modell müssen die Bauherren meistens auch die Bedienungen fürs Bauen gewährleisten (Bauzaun, WC, Stellplatz für Kran etc.). In der Bauleistungsbeschreibung steht nur lapidar, dass die Erdarbeiten bereits berücksichtigt werden - auch z.B. Abtransport und Erddeponie? Welche Extra-Baunebenkosten sollen wir als Bauherren dann diesbezüglich erwarten?
3. Der Zahlungsplan wird nach Makler- und Bauträgerverordnung gestaltet. Falls es aber kein klassischer Bauträgervertrag wird, können die Normen der Makler- und Bauträgerverordnung dort überhaupt benutzt werden?
4. Wir möchten auch einen externen Baubegleiter beauftragen. Hat jemand Erfahrung, wie es dann zwischen von uns beauftragten Baubegleiter und den Bauleiter von der Firma kommuniziert wird? Wenn unser sagt, dass es so nicht akzeptabel ist, wird nachgebessert bei Reklamation? Oder es für die Firma egal, was der externe Begleiter sagt? Steht es auch im Vertrag, dass z.B. niemand die Baustelle bis zur Übergabe betreten darf? Was machen wir dann?
5. In Bauleistungsbeschreibung steht der Ausbau der Dusche am DG als extra-Option, die nicht im Festpreis inbegriffen ist. Das würden wir machen, wird es aber dann vertraglich zum Hauptvertrag gebunden, oder kann man im separaten Vertrag das bestellen? Es geht natürlich um eine Gesamtsumme für Notar/Finanzamt.
6. Bodenbeläge als Extra-Option: lohnt es sich, auch bei der Firma zu bestellen, oder an einem externen Anbieter Auftrag geben?
Vielen Dank!
die Firma Wengerter bietet ein DDH an (Flachdach, drei Vollgeschosse ohne Keller). Es wird ein Neubaugebiet von einem Entwickler, das die Firma Wengerter bebauen wird.
Ich habe die anderen Threads hier durchgelesen, bei diesem mit 90 Seiten dauert noch, aber wir müssen was entscheiden, deswegen stelle ich einige Fragen hier, die ihr vielleicht aufgrund eurer Erfahrung beantworten konntet. Sorry, falls es bereits besprochen wurde - ich lese den Thread fleißig weiter, aber nur so schnell wie mein Baby es mir erlaubt.
1. Es geht rechtlich um zwei separate Verträge (fürs Grundstück und fürs Haus). D.h. es wird kein klassischer Bauträgervertrag "Grundstück + Haus", sondern erwerben wir notariell nur ein Grundstück und verpflichten uns im identischen Vertrag zur Auftragsvergabe für einen Hausbau an den Bauträger. Es scheint ein sog. verdecktes Bauherrenmodell zu sein - auch mit entsprechenden theoretisch möglichen Risiken für uns. Ist es typische Sache vom Geschäft und gab es Probleme damit danach?
2. Bei diesem Modell müssen die Bauherren meistens auch die Bedienungen fürs Bauen gewährleisten (Bauzaun, WC, Stellplatz für Kran etc.). In der Bauleistungsbeschreibung steht nur lapidar, dass die Erdarbeiten bereits berücksichtigt werden - auch z.B. Abtransport und Erddeponie? Welche Extra-Baunebenkosten sollen wir als Bauherren dann diesbezüglich erwarten?
3. Der Zahlungsplan wird nach Makler- und Bauträgerverordnung gestaltet. Falls es aber kein klassischer Bauträgervertrag wird, können die Normen der Makler- und Bauträgerverordnung dort überhaupt benutzt werden?
4. Wir möchten auch einen externen Baubegleiter beauftragen. Hat jemand Erfahrung, wie es dann zwischen von uns beauftragten Baubegleiter und den Bauleiter von der Firma kommuniziert wird? Wenn unser sagt, dass es so nicht akzeptabel ist, wird nachgebessert bei Reklamation? Oder es für die Firma egal, was der externe Begleiter sagt? Steht es auch im Vertrag, dass z.B. niemand die Baustelle bis zur Übergabe betreten darf? Was machen wir dann?
5. In Bauleistungsbeschreibung steht der Ausbau der Dusche am DG als extra-Option, die nicht im Festpreis inbegriffen ist. Das würden wir machen, wird es aber dann vertraglich zum Hauptvertrag gebunden, oder kann man im separaten Vertrag das bestellen? Es geht natürlich um eine Gesamtsumme für Notar/Finanzamt.
6. Bodenbeläge als Extra-Option: lohnt es sich, auch bei der Firma zu bestellen, oder an einem externen Anbieter Auftrag geben?
Vielen Dank!