Bauwerkvertrag noch nicht vermerkte Änderungen unterzeichnen?

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B

baschti

Also bei uns ist es nun auch soweit und wir stehen kurz davor mit Town & Country einen Bungalow 108 zu bauen. Das passende Grundstück konnten wir schon reservieren. Die Anträge liegen alle bei der Bank. Jetzt wollte Town & Country beim letzten mal (3. Planungsgespräch) das wir den Bauwerkvertrag unterzeichnen. Jedoch wollte ich ihn erst mal mit nach Hause nehmen um auch einige Dinge genau zu lesen und zu ändern. Jetzt habe ich alles soweit zusammen und werde beim nächsten Termin, die von mir vorgenommenen Änderungen besprechen.

Jetzt ist meine Frage, der Grundriss im Baumwerkvertrag ist noch falsch, bzw wollen wir was ändern lassen. Das ist angeblich kostenlos (mündliche Zusage) und wir möchten höherwertige Dachziegel (Standard sind Braas Beton Ziegel). Sollten wir nicht zuerst zur Musterausstellung und den Preis direkt mit einfließen lassen in den Vertrag? Und sollte nicht auch der geänderte Grundriss Vertragbestandteil sein?

Ich hör von Town & Country immer nur das kann man auch alles hinterher in Ruhe machen.


Ich habe gehört hier gibt es im Forum auch einen Sachverständigen der Verträge prüft. Vllt kann sich derjenige ja mal schreiben.
 
W

wadenkneifer

Moin,

Na "sofort unterschreiben" ist doch ne klasse Idee. Gibts da auch noch Rabatt oder irgend ne tolle Sonderaktion, die nur bis Ostern läuft und für Dich exklusiv um einen Tag verlängert wird oder so?

Alles, was nicht im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung steht wirst Du hinterher nur gegen Aufpreis rein bekommen. Bestimmt ist in dem Vertrag eine Klausel enthalten, die regelt, dass es keine Nebenabreden gibt oder alle Nebenabreden schriftlich vereinbart werden müssen. Mündliche Aussagen sind nichts wert an dieser Stelle! Ein geänderter/angepasster Grundriss muss nicht Vertragsbestandteil sein, wenn die vorgesehene Änderung vernünftig im Vertrag beschrieben ist und dort enthalten ist, dass diese keine zusätzlichen Kosten verursacht (nicht nur die Anpassung des Grundrisses als solches sondern auch die Bauausführung. Ja es gibt durchaus Anbieter, die zwischen diesen Punkten unterscheiden. Die Anpassung des Grundrisses (= Umzeichnen) ist kostenlos, die Ausführung aber nicht...)

Zu sonstigen Aufpreisen (die Dachziegel werden da bestimmt nicht das einzige sein) kann man aus meiner Sicht zwei Varianten wählen:
a) Bemusterung bzw. Benennung konkreter Sonderwünsche/Abweichungen vor Vertragsunterschrift und diese werden konkret mit eingepreist. Dachziegel oder Rollläden oder die Anzahl Steckdosen sollte so gehen, Sanitär kann Bemusterung Sinn machen.
b) Ausreichend Puffer für "Sonderwünsche" im Budget vorsehen und dann nach Vertragsabschluss bemustern.

zu a) Bemusterung vor Vertragsabschluss machen nicht viele Anbieter mit (verursacht ja auch Aufwand beim Anbieter). "einfache" Sonderwünsche wie Dachziegel oder Rollläden sollten aber schon vor Vertragsabschluss einkalkuliert werden können.

Viele Grüße

Michael
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Jetzt wollte Town & Country beim letzten mal (3. Planungsgespräch) das wir den Bauwerkvertrag unterzeichnen. Jedoch wollte ich ihn erst mal mit nach Hause nehmen um auch einige Dinge genau zu lesen und zu ändern. Jetzt habe ich alles soweit zusammen und werde beim nächsten Termin, die von mir vorgenommenen Änderungen besprechen.
Ich weiß, daß es in jüngster Zeit in unserer Branche in Mode gekommen ist, spätestens im 3. Termin eine Unterschrift unter dem Werkvertrag haben zu wollen. Erstaunlicherweise verfahren auch einige - bisher von mir hoch geschätzte Wettbewerber - nach diesem Motto. Was mich zu der Frage bringt, ob ein neuer Verkaufstrainer mit alten Strategien unterwegs ist; gab es nämlich Alles schon. Besser wird es dadurch allerdings nicht. Druck ist selten ein guter Ratgeber!

Du hast schon einmal richtig gehandelt, indem Du Dich hast gerade nicht zur Unterschrift drängen lassen. Das solltest Du auch beibehalten, bis der Werkvertrag Deinen Wünschen entspricht; Dein Budget solltest Du natürlich im Auge behalten. Wenn Stadt & Land Dich als Kunden gewinnen wollen, müssen sie dafür Verständnis aufbringen!

Jetzt ist meine Frage, der Grundriss im Baumwerkvertrag ist noch falsch, bzw wollen wir was ändern lassen. Das ist angeblich kostenlos (mündliche Zusage) und wir möchten höherwertige Dachziegel (Standard sind Braas Beton Ziegel).
Wenn es sich nur um Wände schieben handelt, ist das kein Problem, das läßt sich händisch im Grundriss anpassen. Mit Deiner Unterschrift und der des Verkäufers versehen, ist es ok.; mache ich auch so. Eine höher wertige Ausstattung sollte über eine Zusatzvereinbarung festgehalten werden; auch kein Problem. Größere Änderungen sollten jedoch in eine Planänderung einfließen.

Mündlich kannst Du Dir im worst case nichts für kaufen; was nicht im Vertrag steht, gilt als nicht gekauft!

Sollten wir nicht zuerst zur Musterausstellung und den Preis direkt mit einfließen lassen in den Vertrag?
Eine Bemusterung vor Werkvertrag ist nicht ganz so einfach; dafür muß Personal abgestellt werden und wird bei diesem Anbieter imho nur mit Kunden durchgeführt. Wenn Du hier im Forum liest, weißt Du, daß ich immer ein Polster in Höhe TEUR 10 für Extra´s anrate. Siehe dies in Deiner Kalkulation vor und Du solltest auf der sicheren Seite sein; Selbstdisziplin vorausgesetzt.

Ich habe gehört hier gibt es im Forum auch einen Sachverständigen der Verträge prüft...vllt kann mich derjenige ja mal anschreiben oder jemand schreibt mir seinen Namen per PN.
Ich biete dies an. Weitere Infos gerne via PN.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

baschti

Wenn es sich nur um Wände schieben handelt, ist das kein Problem, das läßt sich händisch im Grundriss anpassen. Mit Deiner Unterschrift und der des Verkäufers versehen, ist es ok.; mache ich auch so. Eine höher wertige Ausstattung sollte über eine Zusatzvereinbarung festgehalten werden; auch kein Problem. Größere Änderungen sollten jedoch in eine Planänderung einfließen.

Mündlich kannst Du Dir im worst case nichts für kaufen; was nicht im Vertrag steht, gilt als nicht gekauft!
Unser Problem ist folgendes...das Grundstück hat 21,1x21,2m Grundfläche. Das Haus hat die Außenmaße 13x10,75 (Standard) Da wir aber noch Klinkern und ich dickere Steine will wird das Haus entsprechend breiter bzw muss es etwas in die Länge gezogen werden damit wir bei 108m² Wohnfläche bleiben wollen, dies aber nicht können weil wir sonst über 21,1m Länge kommen (13m + (0,6+0,6 [dickerer Ytong] + 0,11+0,11 [Klinker] + [5m+3m Abstand zum Nachbargrundstück] =22,42m. Deswegen müssen die 10,75m dementsprechen mehr werden im Verhältniss wie wir die 13m auf 11,68 reduzieren müssen.

Dazu kommt das wir halt eine Wand und Fenster streichen, dafür aber eine Wand verschoben haben möchten. Ich denke mir als Laie jetzt, das da evt. auch noch mal ein Statiker drüber schauen muss wenn die Grundmaße des Hauses geändert werden, davon wurde von Stadt und Land aber nichts erwähnt...was natürlich auch nicht im Vertrag steht.

Ich denke in unserem Fall sollte ich doch die Änderungen erst ausarbeiten und dann den geänderten Grundriss mit in den Bauwerkvertrag nehmen oder?
 
I

Irgendwoabaier

Da würde der hiesige Vertreter des Unternehmens wohl schlucken. Seine Aussage: Ich mach nur das, was ich kann. Nichttragende Innenwände verschieben geht, aber Außenmaße ändern lass ich die Finger von.
Derartige Änderungen Düften über die Möglichkeiten wohl hinaus gehen, sollten also erst vom Unternehmen geprüft und dann auch im Vertrag fixiert werden.
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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