ᐅ Zwei kleine statt ein großes Haus erlaubt?
Erstellt am: 18.01.2020 19:38
Beckika 18.01.2020 19:38
Wir besitzen ein großes Wochenendgrundstück. Darauf sind mehrere Baufenster. In jedem Baufenster darf man laut Bebauungsplan ein 70qm großes Haus bauen.
Darf man innerhalb des Baufensters anstatt eines großen Hauses auch zwei kleine bauen, wenn diese die 70qm nicht überschreiten? Wir würden gern zwei kleine Holzhäuser bauen.
Und zählt die Lücke zwischen den Häuschen dann zu den 70qm dazu?
Im Bebauungsplan und in der Landesbauordnung finde ich nichts dazu.
Darf man innerhalb des Baufensters anstatt eines großen Hauses auch zwei kleine bauen, wenn diese die 70qm nicht überschreiten? Wir würden gern zwei kleine Holzhäuser bauen.
Und zählt die Lücke zwischen den Häuschen dann zu den 70qm dazu?
Im Bebauungsplan und in der Landesbauordnung finde ich nichts dazu.
Vicky Pedia 18.01.2020 19:40
Hallo Beckika, warum fragst Du nicht genau das das zuständige Bauornungsamt? Die müssen es ja auch genehmigen.
Beckika 18.01.2020 19:44
Hallo Vicky,
1. weil die am Wochenende nicht arbeiten und ich so viele Fragen klären muss, dass ich gerne so viele wie möglich jetzt schon abarbeite.
2. weil mich interessiert, ob es dazu irgendwelche Urteile gibt oder andere Quellen, an die ich gerade nicht denke.
3. weil ich die vom Bauordnungsamt auch nicht wegen jeder Frage anrufen möchte. Die Dame kennt mich bereits und es ist unangenehm, Jemandem auf die Nerven zu gehen.
4. weil die vom Bauordnungsamt schlecht zu erreichen sind und ich unter der Woche arbeite und nicht oft Zeit finde dort anzurufen.
und 5. weil ich anderen, die sich vllt. das gleiche fragen - und das bspw. an einem Feiertag - und deshalb im Internet recherchieren auch helfen möchte, wenn sie die Beantwortung dieser Frage nach einer kurzen Internetrecherche finden. Und darüber hinaus freut sich auch dieses Forum, wenn es mehr Besucher bekommt.
1. weil die am Wochenende nicht arbeiten und ich so viele Fragen klären muss, dass ich gerne so viele wie möglich jetzt schon abarbeite.
2. weil mich interessiert, ob es dazu irgendwelche Urteile gibt oder andere Quellen, an die ich gerade nicht denke.
3. weil ich die vom Bauordnungsamt auch nicht wegen jeder Frage anrufen möchte. Die Dame kennt mich bereits und es ist unangenehm, Jemandem auf die Nerven zu gehen.
4. weil die vom Bauordnungsamt schlecht zu erreichen sind und ich unter der Woche arbeite und nicht oft Zeit finde dort anzurufen.
und 5. weil ich anderen, die sich vllt. das gleiche fragen - und das bspw. an einem Feiertag - und deshalb im Internet recherchieren auch helfen möchte, wenn sie die Beantwortung dieser Frage nach einer kurzen Internetrecherche finden. Und darüber hinaus freut sich auch dieses Forum, wenn es mehr Besucher bekommt.
Escroda 18.01.2020 19:55
Dennoch haben wir keine Glaskugel, die uns erkennen lässt, welche Festsetzungen der Bebauungsplan denn noch so enthält.
Beckika 18.01.2020 19:57
Der Bebauungsplan enthält sonst keine Aussagen in diese Richtung. Er besteht sowieso nur aus ein paar allgemeinen Sätzen. (70qm Grundfläche, eingeschossig, keine Nebengebäude).
Escroda 18.01.2020 21:03
Beckika schrieb:
(70qm Grundfläche, eingeschossig, keine Nebengebäude)Das sind aber keine Sätze. Beckika schrieb:
In jedem Baufenster darf man laut Bebauungsplan ein 70qm großes Haus bauen.Auch dieser Satz steht so sicherlich nicht im Bebauungsplan. Er gibt deine Interpretation der Festsetzungen wieder. Wenn ich jetzt deine Interpretation interpretiere, darf nur Beckika schrieb:
einHaus gebaut werden.Dieses muss
Beckika schrieb:
70qmgroß sein.Ohne Infos keine Antwort.
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