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ᐅ Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres


Erstellt am: 13.07.18 11:44

Ruhrgebiet2329.01.19 10:32
Caspar2020 schrieb:

10T passiert; wenn es am Ende nur bei den 10T bleibt gehörst du zu den wenigen glücklichen.

Ist allerdings ja auch nach dem Post #113 erklärbar, und nicht eine Frage von Geschmack oder ähnlichem, bzw. eine nicht erbrachte Leistung.

Ja, schon klar. Wir haben ja auch mehrere 10k Euro Puffer mitgedacht. Aber dennoch hätten wir früher informiert werden müssen.
Zaba1229.01.19 10:41
Ruhrgebiet23 schrieb:
Danke!
Können wir denn wirklich verlangen, dass der alte Architekt unser Projekt wieder übernimmt? Was sollen wir tun, wenn er sagt, dass er dafür keine Zeit hat?

Ihr habt doch einen Vertrag abgeschlossen. Wer steht als ausführender Architekt drin? Dort sollte er drin stehen! Also auf Vertragserfüllung pochen.
Der Vertrag enthält hoffentlich nicht nur die LP sondern auch die ausführende Person.

Wenn er zickt, stoppst Du alles und gibst ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen vertragskonform zu betreuen. Ansonsten trennen.
Ruhrgebiet2329.01.19 10:45
Auf dem Honorarangebot, das wir angenommen haben, steht im Briefkopf das Herr alter Architekt, Dipl-Ing, Architekt.
Außerdem:
- "mein Honorarangebot für die Ausführung der Architektenleistungen"
- "Ich würde mich freuen, die Arbeiten für Sie ausführen zu können und bitte um schriftliche Auftragserteilung."
- Unterschrieben von Herr alter Architekt

Reicht das?
Ruhrgebiet2329.01.19 10:52
Wie ich mit dem Rohbauer sprechen soll, weiß ich auch noch nicht so recht.
Ich hätte nun gesagt, dass wir doch recht erschrocken gewesen sind über den Betrag des Aushubs. Er wird dann vermutlich argumentieren, dass es ja notwendig war. Und ich würde gerne darauf zu sprechen kommen, dass die neue Lage ja hätte besprochen werden müssen, aber dann fühlt er sich vermutlich direkt in die Ecke gedrängt und ich komme nicht weiter...
Zaba1229.01.19 11:13
Ruhrgebiet23 schrieb:
Auf dem Honorarangebot, das wir angenommen haben, steht im Briefkopf das Herr alter Architekt, Dipl-Ing, Architekt.
Außerdem:
- "mein Honorarangebot für die Ausführung der Architektenleistungen"
- "Ich würde mich freuen, die Arbeiten für Sie ausführen zu können und bitte um schriftliche Auftragserteilung."
- Unterschrieben von Herr alter Architekt

Reicht das?
Schwierig. Könnte reichen. Aber die Antwort im Gespräch kannst Du ja erahnen. Brauchst halt Argumente um gegenzuhalten
Zaba1229.01.19 11:19
Zaba12 schrieb:
Ihr habt doch einen Vertrag abgeschlossen. Wer steht als ausführender Architekt drin? Dort sollte er drin stehen! Also auf Vertragserfüllung pochen.
Der Vertrag enthält hoffentlich nicht nur die LP sondern auch die ausführende Person.

Wenn er zickt, stoppst Du alles und gibst ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen vertragskonform zu betreuen. Ansonsten trennen.
Aber bedenke. Er hat nicht nach HOAI abgerechnet. Wenn Du dich trennst kann er dies bei einer Trennung nachholen und Ihr seid schon in der LP der Bauüberwachung! Somit könnte die Trennungsrechnung höher ausfallen als sein Honorarangebot.
architekthonorarangebotvertrag