Zeitlich getrennter Bau von Doppelhaushälfte (als WEG) auf ungeteiltem Grundstück

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PurpleBee

Vornweg: mir ist bewusst, das aus bautechnischer Sicht ein zeitlich getrenner Bau von zwei Doppelhaushälften (mit ggfs. mehr Aufwand) möglich ist. Darauf zielt meine Frage garnicht ab. Mich interessiert die baurechtliche Sicht bei Grundstücken, die real nicht geteilt werden dürfen.

Folgender Fall: Baugrundstück 500qm, laut Bebauungsplan ausschließlich bebaubar mit Einzelhaus. Teilung ist definitiv nicht möglich, bereits bei der Stadt angefragt. Da der Bodenrichtwert über 800 EUR beträgt, findet sich bei einem stattlichen Kaufpreis von 415.000 EUR zzgl. Nebenkosten in einem 0815-Neubaugebiet seit Monaten kein Käufer. Deshalb Idee mit der Doppelhaushälfte als WEG. Uns wurde das Grundstück (in Komission) + Doppelhaushälfte von einem lokalen Bauträger bereits angeboten, der die 2 Doppelhaushälfte hinstellen würde. In diesem Fall wäre die Frage ja obsolet, da der Bau gleichzeitig stattfindet.

Wie wäre das Vorgehen, wenn zwei (sich unbekannte/bekannte) Parteien das Grundstück kaufen würden, um dann darauf jeweils Ihre Doppelhaushälfte zu planen und bauen? Ist das überhaupt ratsam? Muss/soll die Planung gemeinsam erfolgen? Und müsste der Bau dann baurechtlich zeitgleich "als Einzelhaus" erfolgen? Oder könnte der Bau wie bei real geteilten Grundstücken zeitlich getrennt erfolgen?

Die Suchfunktion konnte mir leider nicht weiterhelfen, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
 
11ant

11ant

Uns wurde das Grundstück (in Komission) + Doppelhaushälfte von einem lokalen Bauträger bereits angeboten, der die 2 Doppelhaushälfte hinstellen würde.
Der BT ist aktuell der Eigentümer und würde Euch das Grundstück auch ohne Bauvertrag verkaufen, allerdings nur das Ganze, will also nur die Warterei auf den Hälftenpartner sparen ?
"In Kommission" soll dabei bedeuten, daß Ihr auf den Weiterverkauf des zweiten Bauplatzes (also auf den WEG-Genossen) warten sollt,
und Euer Risiko soll eben dieses "Warten auf Godot" sein ?
Da würde ich mich fragen, worin das Vermarktungshindernis bestehen könnte. Es muß ja Gründe haben, wenn ein Profi einen Dummen sucht. Normalerweise gehen Doppelhaushälfte-Bauplätze weg wie warme Semmeln - oder gibt es in Posemuckel nur einmal täglich einen Bus nach Hintertupfing, und keinerlei Kita / Bäcker / Metzger am Ort ?

Mich interessiert die baurechtliche Sicht bei Grundstücken, die real nicht geteilt werden dürfen. [...] Die Suchfunktion konnte mir leider nicht weiterhelfen, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Daß die Suchfunktion den Goalkeeperthread https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ nicht zeigen soll, kann ich kaum glauben.

Wie wäre das Vorgehen, wenn zwei (sich unbekannte/bekannte) Parteien das Grundstück kaufen würden, um dann darauf jeweils Ihre Doppelhaushälfte zu planen und bauen? Ist das überhaupt ratsam? Muss/soll die Planung gemeinsam erfolgen? Und müsste der Bau dann baurechtlich zeitgleich "als Einzelhaus" erfolgen? Oder könnte der Bau wie bei real geteilten Grundstücken zeitlich getrennt erfolgen?
Baurechtlich kannst Du unproblematisch einen Bauantrag für eine Hälfte stellen; aus Gründen des Gebäudeenergiegesetz müßtest Du die Außenwand an der künftigen Anbauseite vorübergehend mit einer "Außendämmung" versehen. Ratsam ist der Bau einer einzelnen Doppelhaushälfte aus einem ganzen Sack voller hauptsächlich technischer Gründe in aller Deutlichkeit ganz und garnicht (siehe auch o.g. Goalkeeperthread). Du solltest also allerschnellstmöglich den Mitbauer finden, um spätestens beim Spatenstich gemeinsam loslegen zu können.

Der übelste Fall ist, wenn der Erstbauende ohne und der Zweitbauende mit Keller bauen will - aber es muß kein ganzer Keller sein, auch ein nur geringfügiges Tieferbauen des Späteren ist schlecht. Selbst falls der Bebauungsplan es nicht zwingend vorschreibt, sollten sich die Profile der Häuser an der gemeinsamen Seite gleichen. Gut nimmt man einen gemeinsamen Planer und noch besser einen gemeinsamen Rohbauer, beim Ausbau kann man dann unproblematisch getrennt marschieren. Mache von meiner Signatur Gebrauch und nimm´ persönlichen Kontakt zu mir auf, dann kann ich Dir die ganze Sache ausführlicher erläutern.

Den Mitbauenden zu finden, ist keine Hexerei und sollte ein Klacks sein, wenn das Grundstück keinen abschreckenden Makel hat !
(deshalb auch mein Argwohn, daß der Profi das einem Laien überlassen will)
 
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PurpleBee

Der BT ist aktuell der Eigentümer und würde Euch das Grundstück auch ohne Bauvertrag verkaufen, allerdings nur das Ganze, will also nur die Warterei auf den Hälftenpartner sparen ?
"In Kommission" soll dabei bedeuten, daß Ihr auf den Weiterverkauf des zweiten Bauplatzes (also auf den WEG-Genossen) warten sollt,
und Euer Risiko soll eben dieses "Warten auf Godot" sein ?
Da würde ich mich fragen, worin das Vermarktungshindernis bestehen könnte. Es muß ja Gründe haben, wenn ein Profi einen Dummen sucht. Normalerweise gehen Doppelhaushälfte-Bauplätze weg wie warme Semmeln - oder gibt es in Posemuckel nur einmal täglich einen Bus nach Hintertupfing, und keinerlei Kita / Bäcker / Metzger am Ort ?
Nein, das Grundstück ist in Privatbesitz. Der BT hat lediglich die Erlaubnis, sein Gesamtprojekt unter der Hand anzubieten. Vielleicht ist auch "in Kommission" der falsche Begriff dafür, sorry. Grundstück wird von Privat als Ganzes verkauft. BT bietet Gesamtprojekt auf Grundstück separat an. Wir möchten aber ggfs. selber bauen und nicht mit BT, deshalb entfällt Letzteres.

Daß die Suchfunktion den Goalkeeperthread https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ nicht zeigen soll, kann ich kaum glauben.
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Soweit ich das richtig verstehe handelt es sich hier um real geteilte Grundstücke, und beantwortet somit nicht meine Frage.

Baurechtlich kannst Du unproblematisch einen Bauantrag für eine Hälfte stellen; aus Gründen des Gebäudeenergiegesetz müßtest Du die Außenwand an der künftigen Anbauseite vorübergehend mit einer "Außendämmung" versehen. Ratsam ist der Bau einer einzelnen Doppelhaushälfte aus einem ganzen Sack voller hauptsächlich technischer Gründe in aller Deutlichkeit ganz und garnicht (siehe auch o.g. Goalkeeperthread). Du solltest also allerschnellstmöglich den Mitbauer finden, um spätestens beim Spatenstich gemeinsam loslegen zu können.
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Das wollte ich wissen. D.h. auch wenn Einzelhaus im Bebauungsplan steht, könnte man zwei separate und nicht zeitgleiche Baugenehmigungen stellen. Das ist zwar in irgendeiner Form unlogisch, aber wenn dem so ist...

Der übelste Fall ist, wenn der Erstbauende ohne und der Zweitbauende mit Keller bauen will - aber es muß kein ganzer Keller sein, auch ein nur geringfügiges Tieferbauen des Späteren ist schlecht. Selbst falls der Bebauungsplan es nicht zwingend vorschreibt, sollten sich die Profile der Häuser an der gemeinsamen Seite gleichen. Gut nimmt man einen gemeinsamen Planer und noch besser einen gemeinsamen Rohbauer, beim Ausbau kann man dann unproblematisch getrennt marschieren. Mache von meiner Signatur Gebrauch und nimm´ persönlichen Kontakt zu mir auf, dann kann ich Dir die ganze Sache ausführlicher erläutern.
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Diese Themen sind uns bekannt.

Den Mitbauenden zu finden, ist keine Hexerei und sollte ein Klacks sein, wenn das Grundstück keinen abschreckenden Makel hat !
(deshalb auch mein Argwohn, daß der Profi das einem Laien überlassen will)
Sollte es auch nicht sein. Wir möchten aber ggfs. noch etwas mit dem Bau warten, deshalb wollen wir zunächst die baurechtlichen Grundlagen in Erfahrung zu bringen.

P.S.: überwiegend hatte ich Dir bereits vor einem halben Jahr in https://www.hausbau-forum.de/threads/kostenschaetzung-fertighaus-mit-eigenleistung.49012/page-2#post-686223 gesagt, worauf zu achten empfehlenswert ist.
Diese Tipps behalten ja weiterhin Ihre Gültigkeit. Mir ging es bei meiner Frage eher um die baurechtlichen Aspekte VOR der Planung und dem Bau.
 
N

nordanney

Deshalb Idee mit der Doppelhaushälfte als WEG.
Da gibt es ein schönes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (aus 2001). Ein Einzelhaus ist ein Einzelhaus, wenn es unabhängig von sonstigen baulichen Gegebenheiten genutzt werden kann. Das ist bei zwei nacheinander errichteten Doppelhaushälften dann so, dass es zwei Einzelhäuser wären.
könnte man zwei separate und nicht zeitgleiche Baugenehmigungen stellen.
Ja, für zwei dann Einzelhäuser, so dass die zweite Baugenehmigung abgelehnt werden muss.

Sucht Euch bitte ganz dringend rechtliche Beratung. Das ist ein heißer Ritt auf der Klinge, den Ihr plant. Der Ritt kann am Ende ganz schön teuer werden...
 
mayglow

mayglow

Ich nehme an, ihr habt schon geprüft, ob zwei Wohneinheiten denn grundliegend erlaubt sind? Bei uns im Bebauungsplan gibt es dazu zB Einschränkungen (Zwei wäre für Einzelhäuser aber in Ordnung).

D.h. auch wenn Einzelhaus im Bebauungsplan steht, könnte man zwei separate und nicht zeitgleiche Baugenehmigungen stellen.
Auch wenn ich kein Experte bin, das würde ich so nicht unterschreiben. Und wenn dann geh ich sehr schwer davon aus, dass das für das Bauamt auch Neuland wäre und ihr da in Probleme rennt. edit: oder meinst du mit "nicht zeitgleich" komplett versetzt? Also einer baut jetzt und dann wird ggf ein neuer Antrag gestellt (quasi wie für einen Anbau) wenn der andere komplett fertig ist?
 
Zuletzt aktualisiert 03.10.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3155 Themen mit insgesamt 42832 Beiträgen


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